Wirtschaftsförderung
Eine Verbandsgemeinde kann nach den Vorgaben des § 67 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Aufgaben der Wirtschaftsförderung, soweit sie von überörtlicher Bedeutung sind, als Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen.
Diese Kann-Aufgabe wurde im Zuge der Fusion der damaligen Verbandsgemeinde Grünstadt-Land und der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim zur Verbandsgemeinde Leiningerland zum 01.01.2018 für diese zur Pflichtaufgabe, weil das der Fusion zugrundeliegende Landesgesetz („Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Grünstadt-Land und Hettenleidelheim vom 08.03.2016“) diese Aufgaben der neuen Verbandsgemeinde Leiningerland als Selbstverwaltungsaufgabe verbindlich zuwies.
Aktuelles
Betriebsführungen für Ausbildungssuchende

Die Betriebsführung in der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland findet am Mittwoch, 8. Oktober 2025 ab 16.00 Uhr statt. Weitere Informationen und Anmeldeformular

