FAQ Abwasser

Häufig gestellte Fragen - Abwasser

  • Warum gehören Feuchttücher & Co. nicht ins Abwasser?

    Vorsicht, Pumpenkiller!

    Feste und zugleich elastische Baby-, Kosmetik- und Reinigungstücher aus Vlies, kurz: Feuchttücher, sind praktisch. Die meisten sind jedoch nicht für die Entsorgung über die Toilette geeignet, denn sie bestehen aus Kunstfasern und sind sehr reißfest. Sie bilden im Abwasser lange feste Klumpen, die Pumpen blockieren. Das Abwasser kann nicht mehr abfließen. Im Gegensatz zu Toilettenpapier lösen sich diese Tücher auch nach langer Zeit im Wasser nicht auf. Das gilt auch für weitere Hygieneartikel, zum Beispiel:

    • Binden, Tampons und Slipeinlagen
    • Kondome
    • Wattestäbchen und Wattepads

    Wattestäbchen sind so schmal, dass sie nicht immer im Rechen der Kläranlage hängenbleiben und daher mit dem gereinigten Wasser in die Flüsse gelangen.

    Es kostet Ihr Geld.

    Rohre und Pumpen, die blockieren, müssen gereinigt, repariert oder ersetzt werden, damit das Abwasser wieder fließen kann. Arbeiten Pumpen nur eingeschränkt, verbrauchen sie mehr Strom.

    All das kostet Geld. Geld das auch Sie bezahlen. Über steigende Abwasser-gebühren.

    Tragen Sie dazu bei, dass die Abwasserentsorgung reibungslos, umweltschonend und ohne unnötige Zusatzkosten funktioniert.

    Das können Sie tun:

    • Vermeiden Sie Feuchttücher aus Vlies. Falls Sie nicht darauf verzichten möchten, denken Sie daran: Feuchttücher und andere Hygieneartikel gehören in den Müll!
    • Nutzen Sie wiederverwendbare Waschlappen.
    • Nur Toilettenpapier darf über die Toilette entsorgt werden.
    • Hygieneartikel wie zum Beispiel Binden, Tampons, Slipeinlagen, Kondome und Wattestäbchen müssen in den Restmüll
    • Achten Sie beim Kauf von Kosmetikartikeln auf kunststofffreie Produkte:

    https://www.bund.net/meere/mikroplastik/

  • Wo melde ich Kanalstörungen?

    Für die Abwasserleitungen auf dem auf Ihrem Grundstück sind Sie verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Vor dem Melden von Verstopfungen sollten Sie sicherstellen, dass sich die Ursache nicht auf Ihrem privaten Grundstück befindet. Für die Überprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsleitungen kontaktieren Sie ein Fachunternehmen, zum Beispiel ein Rohr- bzw. Kanalreinigungsunternehmen. Entsprechende Adressen finden sie im Internet.

    Sollten diese Maßnahmen nicht helfen oder die Störungsursache in der öffentlichen Abwasseranlage liegen, wenden Sie sich an unseren Bereitschaftsdienst Abwasser.

    Die Telefonnummern finden Sie unter folgendem Link:

  • Was ist bei der Entwässerung eines Grundstückes zu beachten?

    Die Grundstücksentwässerung hat gemäß den allgemeinen Entwässerungssatzungen der Verbandsgemeinde Leiningerland zu erfolgen. Die Satzungen können Sie sich unter folgendem Link, im Bereich VG Hettenleidelheim und VG Werke, herunterladen:

  • Was ist der Unterschied zwischen Gully und Kanaldeckel?

    Der Straßeneinlauf (Gullyrost) nimmt Oberflächenwasser von befestigten Straßenflächen auf und führt diese dem Abwasserkanal zu. Er befindet sich am Fahrbahnrand und wird umgangssprachlich als Gully bezeichnet.

    Die runde Schachtabdeckung (Kanaldeckel) befindet sich in der Straßenmitte und bildet den oberen Abschluss des Kanalschachtes und dient dem Zugang zur Kanalisation.

  • Wie schützen Sie sich gegen Rückstau aus der Kanalisation?

    Das öffentliche Kanalnetz der Verbandsgemeinde ist nicht darauf ausgerichtet, jeden Gewitterregen oder Wolkenbruch ohne Rückstau ableiten zu können. Das bedeutet, dass auch die privaten Entwässerungsleitungen auf den Grundstücken bis zur Höhe  der Straßenoberkannte – die sogenannte Rückstauebene – gefüllt werden.

    Bei Sanierungsarbeiten am öffentlichen Kanalnetz wird die Einstauhöhe im Kanal, im Vergleich zum alten Zustand, dauerhaft erhöht, damit auch bei kleineren Regenereignissen kein Schadstoffeintrag ins Gewässer erfolgt.

    In beiden Fällen wird das Abwasser an den Ablaufstellen, die unterhalb der Rückstauebene liegen (Gullys, Ausgüsse, Toiletten, Duschen, Waschmaschinenanschlüsse usw.) und über keine Rückstausicherung verfügen, austreten und die Kellerräume überfluten.

    Grundsätzlich ist Abwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, über eine Abwasserhebeanlage der öffentlichen Kanalisation zuzuführen. Dies gilt praktisch für alle unterkellerten Gebäude, die im Kellergeschoß z. B. eine  Toilette oder Dusche haben.

    Richtig: Rückstausicherung durch Einbau einer Hebeanlage für die Untergeschoß-Entwässerung. Das Abwasser wird mit einer Schleife über der Rückstauebene dem Abwasserkanal zugeführt.  

    Alternativ zur Abwasserhebeanlage können auch Rückstauverschlüsse (Rückstauklappen) eingesetzt werden, wenn folgende Einsatzvoraussetzungen erfüllt sind:

    • Es muss ein Gefälle zum öffentlichen Abwasserkanal gegeben sein.
    • Es muss sich um Räume mit untergeordneter Nutzung handeln.
    • Der Benutzerkreis muss klein sein.
    • Es muss ein weiteres WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung stehen.
    • Bei Rückstau muss auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden können.

    Jeder Hauseigentümer ist in eigener Verantwortung verpflichtet, die geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um sein Haus gegen einen Rückstau bis zur Rückstauebene, also bis zur Straßenoberkante, zu sichern. Die technischen Bestimmungen hierzu sind in der DIN EN 12056 „Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“ und der DIN 1986 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ enthalten.

    Für die regelmäßig durchzuführenden Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der Abwasserhebeanlagen und Rückstauverschlüsse empfehlen wir, einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma des Installateurhandwerks abzuschließen.

  • Wo soll ich mein Auto waschen?

    Das bei der Autowäsche anfallende Wasser ist Schmutzwasser und als solches ordnungsgemäß zu entsorgen. Die ordnungsgemäße Entsorgung von Schmutzwasser erfolgt in aller Regel durch Einleitung in die öffentliche Schmutz- oder Mischwasserkanalisation.

    Das Problem bei der Autowäsche auf privaten Grundstücken ist, dass das bei der Autowäsche anfallende Schmutzwasser nicht vollständig aufgefangen und in die Kanalisation eingeleitet werden kann, sondern ganz oder teilweise auf dem Grundstück versickert.

    Hieraus entsteht die Gefahr, dass die im Auto-Shampoo enthaltene Waschzusätze wie Tenside etc. sowie durch vom Fahrzeug abgewaschene Schadstoffe zu Boden- oder gar Grundwasserverunreinigungen führen. In diesen Fällen sprechen das Bodenschutz- und Wasserrecht sowie die Allgemeinen Entwässerungssatzungen der Verbandsgemeindewerke gegen eine Autowäsche auf dem eigenen Grundstück.

    Ein besseres Reinigungsergebnis und vor allem ohne Beeinträchtigung der Umwelt erzielen Sie in einer Waschanlage. Eine Waschanlage verfügt über die  erforderlichen Wasserrückhalteanlagen und Abscheider für Öl, damit die Umwelt nicht beeinträchtigt wird.

  • Wie kann ich einen Rattenbefall vermeiden?

    Die Verbandsgemeindewerke führen jährlich eine Schädlingsbekämpfung im Kanalnetz durch. Die Verbandsgemeindewerke bedienen sich hierbei einem professionellen Fachunternehmen.

    Das Vorbeugen und die Bekämpfung der Ratten auf Privatgelände ist jedoch Aufgabe der betroffenen Grundstückseigentümer.

    Wir möchten Ihnen einige Tipps mit an die Hand geben, welche Maßnahmen sich zur Vermeidung oder Bekämpfung von Rattenbefall bewährt haben:

    • Verschließen Sie Eintrittsmöglichkeiten für Ratten in Kellern, Dachböden oder Öffnungen in Wänden.
    • Vergittern Sie offene Wasserabflüsse und verschließen Sie Ungenutzte.
    • Lassen Sie Tierfutter oder Näpfe mit Futterresten nicht im Freien stehen.
    • Halten Sie Tiergehege (Hühner, Ente, Tauben) sauber und reinigen Sie diese regelmäßig.
    • Entsorgen Sie keine Essensreste oder tierische Abfälle auf Komposthaufen oder in der Toilette.
    • Ermöglichen Sie gegebenenfalls Hauskatzen den Zutritt zu den befallenen Flächen.
    • Sollte dies dennoch erfolglos sein oder Räume Ihres Hauses befallen sein, wenden Sie sich bitte an einen professionellen Schädlingsbekämpfer.