Altersrente
Altersrentenarten
Welche Unterlagen werden benötigt (sofern relevant):
- Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr (Lebensalter und 60 Monate bzw. 5 Jahre mit Pflichtbeiträgen erfüllt)
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Lebensalter und 540 Monate bzw. 45 Jahre mit Pflichtbeiträge erfüllt)
- Altersrente für langjährig Versicherte (63. Lebensjahr vollendet und 420 Wartezeitmonate bzw. 35 Jahre erfüllt)
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr (Lebensalter und 420 Monate bzw. 35 Jahre erfüllt)
- Personalausweis oder Reisepass
- Familienstammbuch, Geburtsurkunde Kinder (wg. d. Elterneigenschaft / Pflegeversicherung)
- Ihre Steueridentifikationsnummer
- Familienstammbuch, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder
- Aktuelle Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf
- Gesundheit-/Krankenversicherungskarte (wichtig: die Namen der Krankenkassen seit 1992, siehe jährliche Versicherungsnachweise)
- Bankverbindung: IBAN (siehe Bankkarte oder Kontoauszug)
- Schwerbehindertenausweis ab GdB 50 (sofern vorhanden)
- Vertriebenenausweis (sofern vorhanden)
- Letzte Verdienstbescheinigung/Einkommensnachweis (nur bei derzeitiger Beschäftigung)
- Nachweis über Schulausbildung ab dem 17. Lebensjahr:
z.B. Zeugnis oder Bestätigung, auch für Fachschule und Studium; (sofern noch nicht im Versicherungsverlauf vermerkt) - Nachweis über Berufsausbildung:
z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief oder Prüfungszeugnis, wegen. Beginn und Ende (sofern noch nicht im Versicherungsverlauf vermerkt) - Nachweis über die Tätigkeit als Pflegeperson
- Nachweis über den Bezug oder die Beantragung von Arbeitslosengeld, Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
- Nachweis über den Bezug oder die Beantragung einer Hinterbliebenenrente, Landwirtschaftsrente, Unfallrente, oder Versorgungsbezügen von anderen Versorgungswerken
- Nachweis über den Bezug oder die Beantragung einer Betriebs-oder Zusatzrente
- Nachweis über den Bezug oder die Beantragung einer Pension (Berechnungsblatt über die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten)
- Nachweise über Versicherungszeiten in Polen, Rumänien, UdSSR (FRG-Zeiten) oder sonstigem Ausland
Nur bei Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze (65 +)
- Erzielen Sie steuerlichen Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit)?
Dann bitte den Steuerbescheid vorlegen oder nachreichen.
Bei Antragstellung durch andere Personen:
- Betreuungsurkunde oder Vollmacht