Hausanschluss
Wasseranschluss
Die Beantragung eines Wasseranschlusses erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine Wasserversorgungssatzung - sowie der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung - Entgeltsatzung Wasserversorgung - in der jeweils gültigen Fassung.
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage
Grundlage: §15 der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land (vom 18.01.1996) und Verbandsgemeinde Hettenleidelheim (vom 10.12.2004)