Hausanschluss

Hausanschluss

Wasseranschluss

Die Beantragung eines Wasseranschlusses erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine Wasserversorgungssatzung - sowie der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung - Entgeltsatzung Wasserversorgung - in der jeweils gültigen Fassung.

Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage

Grundlage: §15 der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land (vom 18.01.1996) und Verbandsgemeinde Hettenleidelheim (vom 10.12.2004)

Satzungen

Antragsteller

Grundstückseigentümer

Grundstück

Antrag für

Wasser
Abwasser
Landwirtschaftliches Abwasser
l / h
ha
Gewerbliches Abwasser
l / h
Schmutzwasser

Angaben zum Schmutzwasser

Niederschlagswasser

Angaben zum Niederschlagswasser

Erdarbeiten innerhalb des Grundstücks

Anlagen

Anlagen