Hausanschluss

Hausanschluss

Wasseranschluss

Die Beantragung eines Wasseranschlusses erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine Wasserversorgungssatzung - sowie der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung - Entgeltsatzung Wasserversorgung - in der jeweils gültigen Fassung.

Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage

Grundlage: §15 der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land (vom 18.01.1996) und Verbandsgemeinde Hettenleidelheim (vom 10.12.2004)

Satzungen

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