Allgemeines

Abwasserbeseitigung

Abwasserbeseitigung

Grundlage für die Berechnung der Abwassergebühren ist die bezogene Frischwassermenge. Hiervon werden grundsätzlich 5 % abgezogen. Das Ergebnis bildet die Abwassermenge.

Weitere Reduzierung von Abwassergebühren sind durch den Einbau eines geeichten Wasserzählers für z.B. Gartenbewässerung, Schwimmbad, Teichbefüllung, Spritzwasser etc. in der Hausinstallation möglich. Der Einbau ist privat bzw. von einer Fachfirma durchzuführen.

Wann lohnt sich der Einbau?

Die Rentabilität ist dann gegeben, wenn Wassermengen über diesen Wasserzähler nachgewiesen sind, welche über den pauschalierten Abzug von 5 % des Gesamtfrischwasserbezuges hinaus gehen. Des weiteren sind hierbei die Investitionskosten für den Einbau des Wasserzählers zu beachten, welche sich auch innerhalb der Eichfrist von 6 Jahren automatisieren sollten.

Anmeldung

Der Einbau des Wasserzählers ist bei den Verbandsgemeindewerken Leiningerland schriftlich oder per Mail mit Angabe der Zählernummer und des Eichjahres (alternativ per Foto als Mailanhang) sowie Objektanschrift anzuzeigen. Email: verbrauchsabrechnung@vg-l.de 


Hinweis zu Wasserzählern

Wasserzähler sind geeichte Messgeräte. Die Eichfrist für Kaltwasserzähler beträgt 6 Jahre. Die Frist läuft vom 01. Januar bis 31. Dezember. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Zähler durch einen neu geeichten Zähler zu ersetzen, sonst kann das Gerät nicht mehr von den Verbandsgemeindewerken Leiningerland anerkannt werden.

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