Freibad Altleiningen
Das Freibad Altleiningen wurde im ehemaligen Burggraben der Burg Altleiningen errichtet. Es bestand zunächst nur aus einem Schwimmerbecken, wurde dann durch ein Nichtschwimmerbecken ergänzt. Weil in die Jahre gekommen, wurde das Bad (zunächst das Nichtschwimmer- und Planschbecken und - rechtzeitig bis zum Beginn der Badesaison 2005 - das Schwimmerbecken) vollständig erneuert.
Eintrittskarten für beide Bäder können auch online unter dem folgenden Link erworben werden:
Startseite - AöR Freibäder (vg-l.de)
Eintrittspreise für die Schwimmbadsaison 2024
1) Personen ab 18 Jahren
Tageskarte: __ | 4,50 € |
Feierabendkarte: | 2,50 € |
12-er Karte: | 45,00 € |
Dauerkarte: | 70,00 € |
Familienkarte: | 140,00 € |
2) Personen unter 18 Jahren
Tageskarte: | 2,00 € |
12-er Karte: | 20,00 € |
Dauerkarte 1. Kind: | 30,00 € |
Dauerkarte für weitere Kinder: | 15,00 € |
Als weitere Kinder zählen nur Kinder, die im gleichen Haushalt leben. Kinder unter 6 Jahren sind entgeltfrei.
Ermäßigungen
Schwerbeschädigte, Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Empfänger von Arbeitslosengeld II (SGB II) und Personen, die sich in Ausbildung befinden (Lehrlinge, Schüler, Studenten, usw.) erhalten eine Ermäßigung von 50 von Hundert. Sie müssen sich entsprechend ausweisen können. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, welche im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ (Begleitung erforderlich) haben, erhalten freien Eintritt.
Geschlossene Schulklassen der Verbandsgemeinde Leiningerland, die das Bad während der Schulzeit besuchen sowie Kinder in Pflegestellen sind entgeltfrei.
Gültigkeit der Karten
Tageskarten gelten nur am Tage ihrer Lösung und berechtigen zum einmaligen Eintritt.
Dauerkarten verlieren am Ende der laufenden Badesaison ihre Gültigkeit, die Scheckkarten
können allerdings für die nachfolgenden Saisons wiederverwendet werden.
Die 12-er Karten sind bis zu ihrer vollständigen Entwertung gültig.
Tageskarten und Dauerkarten sind nicht übertragbar. 12-er Karten können von mehreren
Personen genutzt werden, wobei für jede Person und Tag eine Entwertung erfolgt.
Für den Erwerb von Dauerkarten wird ein Pfand in Höhe von 5,00 € pro Karte erhoben. Die
Rückgabe des Pfands ist ausschließlich während der Badesaison an den dafür vorgesehenen
Rückgabestellen im Schwimmbadbereich (Kasse) möglich. Der Pfandanspruch verfällt nicht.
Die Pfandrückgabe erfolgt ausschließlich zu den regulären Öffnungszeiten des Schwimmbads.
Damit das Pfand zurückerstattet werden kann, müssen die Dauerkarteninhaber die Karten in
gutem Zustand vorlegen.
Die Nutzung der Dauerkarte ist nur in Verbindung mit einem biometrischen Dokument möglich.
Bei Einlasskontrolle muss sowohl die Dauerkarte als auch ein biometrisches Dokument vorlegt
werden.
Inkrafttreten
Die vorstehende Entgeltordnung tritt mit Beginn der Badesaison 2024 in Kraft.
Hettenleidelheim, den 01.03.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
gez. Hoffmann