Häufig gestellte Fragen Bereich Werke
Allgemeine Zuständigkeiten / Wer macht was?
Abwasserbeseitigung
Verbandsgemeindewerke Leiningerland
Industriestraße 11
67269 GrünstadtAußenstelle
Hettenleidelheim, Hauptstraße 45, 67310 Hettenleidelheim
Herr Groß 06359 8001 5491
Herr Schäfer 06359 8001 5482
Wasserversorgung
Verbandsgemeindewerke Leiningerland
Industriestraße 11
67269 GrünstadtAußenstelle
Hettenleidelheim, Hauptstraße 45, 67310 Hettenleidelheim
Herr Schäfer 06359 8001 5482
Herr Groß 06359 8001 5491
Wassermeister
- Herr Abt 0173 6763037
- Herr Ober 0172 6256296
Wer ist für die Stromversorgung zuständig?
Altleiningen, Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Carlsberg, Ebertsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim und Tiefenthal
Pfalzwerke Netz AG
Voltastraße 1
67133 MaxdorfTelefon 06237 935211
Neuleiningen
Stadtwerke Grünstadt GmbH
Max-Planck-Straße 12
67269 GrünstadtTelefon 06359 954-0
Hettenleidelheim, Obrigheim und Wattenheim
KEEP GmbH
Schulstraße 18
67304 EisenbergTelefon 06351 407 111
Dirmstein
Elektrizitätsgenossenschaft im Hause der Stadtwerke Frankenthal
Wormser Straße 111
67227 FrankenthalTelefon 06233 602-0
Gerolsheim
EVU Gerolsheim
im Hause der Stadtwerke Frankenthal
Wormser Straße 111
67227 FrankenthalTelefon 06233 602-0
Wer ist für die Gasversorgung zuständig?
Altleiningen, Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Carlsberg, Dirmstein, Ebertsheim, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Neuleiningen, Obersülzen, Quirnheim, Tiefenthal und Wattenheim
Pfalzgas GmbH
Wormser Straße 123
67227 FrankenthalTelefon 06233 604-0
Hettenleidelheim
KEEP GmbH
Schulstraße 18
67304 EisenbergTelefon 06351 407 111
Obrigheim
Stadtwerke Grünstadt GmbH
Max-Planck-Straße 12
67269 GrünstadtTelefon 06359 954 272
Wer ist für die Straßenbeleuchtung zuständig?
Straßenbeleuchtung Altleiningen, Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Carlsberg, Ebertsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim und Tiefenthal
Pfalzwerke Netz AG
Voltastraße 1
67133 MaxdorfTelefon 06237 935272
Straßenbeleuchtung Neuleiningen:
Stadtwerke Grünstadt GmbH
Max-Planck-Straße 12
67269 GrünstadtTelefon 06359 954-0
Hettenleidelheim und Wattenheim
KEEP GmbH
Schulstraße 18
67304 EisenbergTelefon 06351 407 100
Obrigheim
Verbandsgemeinde Leiningerland
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
06359 8001 0Gerolsheim
Verbandsgemeinde Leiningerland
Industriestraße 11
67269 GrünstadtTelefon 06359 8001 0
Dirmstein
Elektrizitätsgenossenschaft im Hause der Stadtwerke Frankenthal
Wormser Straße 111
67227 FrankenthalTelefon 06233 602-0
SEPA-Lastschriftmandat für SEPA-Basislastschriften
Verbandsgemeinde Leiningerland
Verbandsgemeindekasse
Industriestraße 11
67269 GrünstadtWas muss man bei einem Gartenwasserzähler beachten?
Reduzierung von Abwassergebühren durch Einbau eines Wasserzählers für Gartenbewässerung, Schwimmbad, Spritzwasser oder Viehhaltung
Die Abwassergebühren werden aufgrund der bezogenen Frischwassermenge berechnet. Von der Frischwassermenge werden grundsätzlich 5 % abgezogen, auf 95 % der Frischwassermenge werden Abwassergebühren erhoben. Die jährlich bezogene Frischwassermenge ergibt sich aus der Verbrauchsabrechnung.
Eine Reduzierung der Abwassergebühren kann erreicht werden, wenn mit einen Wasserzähler nachgewiesen wird, welche Wassermenge nicht in den Kanal eingeleitet, sondern für die Gartenbewässerung, für das Schwimmbad, für Spritzbrühe, das Tränken von Pferden oder für einen Teich gebraucht wird.
Wasserzähler
Wasserzähler sind geeichte Messgeräte. Die Eichfrist, auch Beglaubigungszeit genannt, für Kaltwasserzähler beträgt 6 Jahre, die Frist läuft vom 1. Januar bis
31. Dezember. Ein Zähler mit der Marke „M19“ wurde 2019 geeicht, die Frist läuft vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2025, unabhängig vom Tag des Einbaus. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Zähler durch einen neu geeichten Zähler zu ersetzen, sonst kann das Gerät nicht mehr von den Verbandsgemeindewerken anerkannt werden.Beim Kauf eines Zählers sollte man auf die Eichfrist achten und nur Zähler erwerben, die im Jahr des Kaufs geeicht wurden. Die Eichung wird durch eine gelbe Marke (M..) am Gehäuse außen oder durch einen Aufdruck innen am Zählwerk nachgewiesen.
Wann lohnt sich der Einbau eines Wasserzählers?
Vor dem Einbau des Zählers ist zunächst zu prüfen, ob sich die Ausgabe im Hinblick auf die Wassermenge rentiert. Durch monatliche Ablesung des Hauptwasserzählers während der Sommer- und Winterzeit kann die Menge ermittelt werden, die im Garten verbraucht wird. Diese Menge sollte erheblich höher sein, als 5 % der bezogenen Frischwassermenge. Für eine Schätzung kann ein statistischer Durchschnittsverbrauch von 35-45 m³ je Bewohner und Jahr zugrunde gelegt werden.
Beispiel für die Rentabilität eines Gutschriftszählers:
Zwei Bewohner verbrauchen 100 m²/Jahr, hiervon sind 5 % abwassergebührenfrei = 5 m². Wenn mehr als 5 m² über den privaten Gartenzähler nachgewiesen werden ist der Zähler für das jeweilige Abrechnungsjahr rentabel. Sollte das „Ziel“ in einem Abrechnungsjahr nicht erreicht werden, so findet der vorgegebene Abzug von 5 % auf den Frischwasserbezug Anwendung, was sodann zu der abzurechnenden Abwassermenge führt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass für den Verbraucher die jeweils günstigere Variante in der Abrechnung Anwendung findet. Der Kaufpreis für einen Wasserzähler (QN 2,5) liegt zwischen 20 und 50 Euro. Bei einem Kaufpreis von z.B. 36 Euro, beträgt der jährliche Wertverlust 6 Euro (6-jährige Eichfrist).
Antragstellung, Genehmigung, Kosten
Der Wasserzähler ist in einem frostsicheren Raum (Keller, Garage) einzubauen. Das einfache Anschrauben an den Außenwasserhahn ist nicht zulässig.
Der Wasserzähler bleibt Eigentum des Grundstückseigentümers, der Zähler wird auch nicht verplombt. Gebühren oder Zählermiete werden nicht erhoben.
Nach dem Einbau bitte folgende Daten an die VG-Werke mitteilen:
- Kundennummer
- Zählernummer
- Zählerstand (schwarze Zahlen = m³)
- Eichzeichen gelbe Marke mit schwarzen Zeichen (M..)
- Datum des Einbaus
- Raum, in dem der Zähler ist
Beratung:
Verbandsgemeindewerke Leiningerland
Wasserversorgung
Hauptstraße 45-47
67310 HettenleidelheimSibylle Grassl/Nico Pings
06359 8001-5332/5321
Sibylle.Grassl@vg-l.de oder nico.pings@vg-l.deWas sollte man bei einem Hauswasseranschluss beachten bzw. berücksichtigen?
Bauwasserentnahme
Wenn bereits ein Wasseranschluss auf dem Grundstück verlegt ist, wird auf Antrag des Bauherrn oder der Baufirma ein Bauwasserzähler mit Zapfhahn auf dem Grundstück installiert. Der Antragsteller trägt alle Kosten und haftet für die Beschädigung der Messeinrichtung, z. B. durch Frosteinwirkung.
Erdarbeiten
Im Grundstück können Erdarbeiten nach in Absprache mit den Verbandsgemeindewerken (VGW) vom Bauherrn selbst durchgeführt werden. Ein Aufbruch im öffentlichen Verkehrsraum (Straße und Bürgersteig) darf nur von einer von den VGW beauftragten Tiefbaufirma vorgenommen werden, keinesfalls vom Bauherrn selbst.
Führt der Bauherr in seinem Grundstück selbst Erdarbeiten durch, haftet er für die Beschädigung von verlegten Ver- und Entsorgungsleitungen (z. B. Kanal, Stromkabel, Telefonleitung).
Hausanschlussmaterial
Der Hausanschluss beginnt an der Hauptleitung (Schieber) und endet an der Hauptabsperrvorrichtung hinter der Messeinrichtung (einschließlich Wasserzählerhalter). Eigentümer und unterhaltungspflichtig sind die VGW.
Das Material für die Hausanschlussleitung und die Messeinrichtung wird ausschließlich von den VGW gestellt und installiert. Die Verwendung von bauseits gestelltem Material ist nicht zulässig.
Leitungsführung, Überbauung des Hausanschlusses, Bepflanzung der Leitungstrasse
In der Regel wird die Hausanschlussleitung von der Hauptleitung aus in das Gebäude in einer Tiefe von maximal 1,20 m auf dem kürzesten und direkten Weg verlegt. Die Messeinrichtung wird in einem frostsicheren geeigneten Raum, der an die Erschließungsanlage (Straße) angrenzt, installiert. Ein Heizöllagerraum ist ungeeignet.
Der Hausanschluss soll nicht überbaut werden. Um Beschädigungen der Anschlussleitung zu vermeiden, ist eine Bepflanzung der Leitungstrasse mit tief wurzelnden Bäumen oder Sträuchern zu unterlassen, auch im Hinblick auf eine Reparatur oder Erneuerung des Anschlusses.
Schutzrohr für den Wasseranschluss bei Neubauten ohne Keller
Schon bei der Herstellung der Bodenplatte ist ein flexibles Schutzrohr oder ein KG-Rohr mit weitem Bogen in Absprache mit den VG-Werken einzubauen, um später das PE-Rohr hindurch schieben zu können.
Mehrsparteneinführung
Mehrsparteneinführungen können durch den Bauherrn nach Absprache mit den Versorgungsunternehmen eingebaut werden. Evtl. erforderliche Mauerdurchbrüche sind bauseits auszuführen und abzudichten.
Inbetriebsetzung der Hausinstallation durch Wasserinstallateur
Die für die Hausinstallation erforderlichen Arbeiten dürfen nur von zugelassenen Installateuren ausgeführt werden. Nach Fertigstellung der Inneninstallation ist die Inbetriebsetzung (Montage der Wasserzähleranlage) mit einem separaten Vordruck (Fertigstellungsmeldung) bei den VGW zu beantragen.
Die Verbandsgemeindewerke sind berechtigt, die Wasserverbrauchsanlage auf dem Grundstück zu überprüfen.
Feinfilter (Wasserinstallateur fragen)
Die Ablagerung von Inkrustationen im Versorgungsnetz ist nicht vermeidbar, gesundheitlich aber unbedenklich. Aus dieser Kalk-Rostschutzschicht können sich Partikel lösen und in die Hausinstallation eindringen. Wir empfehlen daher, einen Feinfilter hinter dem Wasserzähler einzubauen. Vorzuziehen sind rückspülbare Feinfilter mit Dauerfiltereinsätzen aus Edelstahl und einer Filtrationsschärfe bis ca.
50 µm. Gewebefilter sollten rechtzeitig gewechselt werden, außerdem ist auf größte Sauberkeit zu achten, um beim Wechseln der Filtereinsätze eine Anreicherung von Keimen in der Hausinstallation zu vermeiden.Was ist bei einem privaten Brunnen bzw. bei der Brunnenbohrung für die Gartenbewässerung zu beachten?
Anzeige bei der zuständigen Wasserbehörde
Grundstückseigentümer, die einen Brunnen für die Gartenbewässerung bohren und betreiben möchten, haben ihr Vorhaben der zuständigen Wasserbehörde schriftlich anzuzeigen (§ 44 Absatz 1 Landeswassergesetz für Rheinland-Pfalz). Ein besonderer Antrag ist nicht mehr erforderlich.
Zuständig für den Bereich der Verbandsgemeinde Leiningerland ist:
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Untere Wasserbehörde
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad DürkheimFür die Prüfung der „Anzeige“ sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Erläuterung/Begründung zur Errichtung des Brunnens
- Lageplan des Grundstückes (unbeglaubigt, Maßstab 1:1.000) mit Einzeichnung des Brunnenstandortes
- Angaben/Zeichnung zur Ausgestaltung des Brunnens (Schemazeichnung, beabsichtigte Bohrtiefe, Brunnenausbau)
- Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Verbandsgemeindewerke
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zur Wasserversorgung
Für Grundstücke, die bereits mit Trinkwasser versorgt sind, oder solche, vor denen eine Wasserleitung verlegt ist, gilt der Anschluss- und Benutzungszwang. Dies bedeutet, dass der Trinkwasserbedarf ausschließlich über die öffentliche Wasserleitung und somit über die Haus- bzw. Grundstücksleitung zu decken ist.
Grundstückseigentümer, die einen Brunnen für die Gartenbewässerung bohren und betreiben möchten, benötigen daher eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang.
Die Befreiung ist schriftlich bei den Verbandsgemeindewerken Leiningerland zu beantragen. In dem formlosen Antragsschreiben ist die Lage des Grundstückes, auf dem der Brunnen gebohrt werden soll, genau anzugeben (Ortsgemeinde, Straße, Hausnummer, Flurstücks Nummer bzw. Plan-Nr.).
Verbandsgemeindewerke Leiningerland
Wasserversorgung
Industriestraße 11
67269 GrünstadtRentabilität einer Brunnenbohrung:
Vor der Bohrung eines Brunnens sollte man sich überlegen, wieviel Wasser für den Garten benötigt wird und wie hoch die Investitionskosten für den Brunnen sind. Daraus lässt sich ermitteln, wie lange es dauert, bis sich die Investition amortisiert.
Die nötige Wassermenge kann man dadurch ermitteln, indem man jeden Monat seinen Hauswasserzähler abliest und die Monate ohne Gartenbewässerung mit denen „mit Gartenbewässerung“ vergleicht. So erhält man den Jahresverbrauch für den Garten. Ein weiterer Vorteil dabei ist, dass man „Ausreißer“ beim Wasserverbrauch schneller merkt und reagieren kann.