Erwerbsminderungsrente

Erwerbsmindersungsrente

Wenn Sie wegen einer schweren oder chronischen Krankheit, aber auch beispielsweise in Folge eines Unfalls gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten können, zahlt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Die nachfolgenden Unterlagen bzw. Nachweise benötigen Sie  -sofern zutreffend- um Ihre Erwerbsminderungsrente bzw. deren Verlängerung zu beantragen:

Anträge auf Erwerbsminderungsrenten:

Erwerbsminderungsrente oder Verlängerung der befristeten Erwerbsminderungsrente

  • Brief der Rentenversicherung mit der Aufforderung zur Rentenantragstellung
  • Aktuelle Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf
  • Personalausweis, Familienstammbuch, Geburtsurkunde Kinder (Elterneigenschaft)
  • Persönliche Steueridentifikationsnummer
  • Gesundheitskarte/Krankenkassenkarte, (wichtig: die Namen der Krankenkassen seit 1992, siehe jährliche Versicherungsnachweise)
  • Bankverbindung:  IBAN-Nummer (siehe Bankkarte oder Kontoauszug)
  • Bescheid über Anerkennung einer Schwerbehinderung
  • Letzte Jahresverdienstbescheinigung
  • Schulzeugnisse ab dem 17. Lebensjahr auch Fachschule und Studium
    (sofern noch nicht im Versicherungsverlauf vermerkt)
  • Lehrvertrag, Gesellenbrief oder Prüfungszeugnis (wg. Beginn u. Ende der Ausbildung)
  • Nachweis über den Antrag/Bezug einer Unfall,-Betriebs- oder Zusatzrente
  • Nachweis über Versicherungszeiten in Polen, Rumänien, der ehem. UdSSR (FRG-Zeiten) oder sonstigem Ausland
  • Nachweise über den Antrag/Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Übergangsgeld
  • Übersicht der Beschäftigungsverhältnisse zur Bestimmung des Hauptberufes
  • Angaben zu den behandelnden Ärzten (Name Anschrift und Telefonnummer)
  • Angaben zu stationären Behandlungen
  • Angaben zu Rehabilitations-Maßnahmen in den letzten zwei Jahren, auch Anschlussheilbehandlungen
  • Angaben zu eventuell durchgeführten Untersuchungen des medizinischen Dienstes (z.B. Arbeitsamt, Jobcenter, Betriebsarzt, Krankenkasse oder Versorgungsamt)
  • Angaben zu Schadensersatzansprüchen
  • Ärztliche Atteste und Befundberichte 

Bei Antragstellung durch andere Personen

  • Vollmacht oder Betreuungsurkunde

Die Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht muss vom Versicherten selbst unterschrieben werden. Ausnahme unter Umständen bei einer Betreuung.