FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Themengebiet „Corona-Virus“

    Fragen rund um das Thema Corona-Virus beantwortet das zuständige

    Gesundheitsamt des Landkreises Bad Dürkheim

    Besucheradresse
    Neumayerstraße 10
    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Postadresse
    Gesundheitsamt des Landkreises Bad Dürkheim
    Philipp-Fauth-Straße 11
    67098 Bad Dürkheim

    Das Gesundheitsamt in Neustadt an der Weinstraße ist organisatorisch eine Abteilung der Kreisverwaltung Bad Dürkheim.

    Sprechzeiten (nach Terminvereinbarung):

    • Mo: 08.30 Uhr – 13.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
    • Di: 8.30 Uhr – 13.00 Uhr, nachmittags Termine nach Vereinbarung
    • Mi: 08.30 Uhr – 13.00 Uhr, nachmittags Termine nach Vereinbarung
    • Do: 08.30 Uhr – 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
    • Fr: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr

    Weiterreichende Informationen (Impfzentren / Impfbus / Auffrischungs-impfung / digitaler Impfnachweis etc) hält auch die rheinland-pfälzische Landesregierung unter dem Link  https://corona.rlp.de vor.

    Eine aktuelle Auflistung von Corona-Teststellen auf dem Gebiet der VG Leiningerland ist zu finden unter dem Link  https://www.vg-l.de/aktuelles/teststationen/.

  • Bis wann muss der Führerschein umgetauscht werden?

    Zur Frage der Umtauschfristen von Führerscheinen hat der ADAC umfängliche Informationen zusammengetragen.

    Weiter Informationen unter:
    https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch.

  • Wo erhalte ich einen (Müll-)Abfuhrkalender?

    Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Bad Dürkheim (awb)
    Philipp-Fauth-Straße 11
    Bürozugang: Prof.-Otto-Dill Str. 4a
    67098 Bad Dürkheim

    Weiter Informationen unter:
    http://awb.kreis-bad-duerkheim.de/index.php/abfuhrkalender.html.

  • Wo kann Sperrmüll beantragt werden?

    Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Bad Dürkheim (awb)
    Philipp-Fauth-Straße 11
    Bürozugang: Prof.-Otto-Dill Str. 4a
    67098 Bad Dürkheim

    Abfallberatung: 06322 961-5524
    abfallwirtschaft@kreis-bad-duerkheim.de

    An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern und Anmelden von Sperrmüll, Schrott, E-Schrott und Kühlschränken:

    Für die Gemeinden

    • Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Ebertsheim, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Neuleiningen, Obersülzen, Quirnheim

    unter Telefonnummer 06322 961-5532

    Für die Gemeinden

    • Altleiningen, Carlsberg, Hettenleidelheim, Tiefenthal, Wattenheim

    unter der Telefonnummer 06322 961-5531

  • Meine Abfalltonne wurde beschädigt, wo kann eine neue Tonne bestellt werden?

    Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Bad Dürkheim (awb)
    Philipp-Fauth-Straße 11
    Bürozugang: Prof.-Otto-Dill Str. 4a
    67098 Bad Dürkheim

    Abfallberatung: 06322 961-5524
    abfallwirtschaft@kreis-bad-duerkheim.de

  • Wo kann Schadstoffmüll entsorgt werden? (z. B. Farben, Öle, Autoreifen usw.)

    Abfallwirtschaftsbetriebs Landkreis Bad Dürkheim (awb)
    Philipp-Fauth-Straße 11
    Bürozugang: Prof.-Otto-Dill Str. 4a
    67098 Bad Dürkheim 

    Abfallberatung: 06322 961-5524
    abfallwirtschaft@kreis-bad-duerkheim.de

    Weiter Informationen unter:
    http://awb.kreis-bad-duerkheim.de/index.php/abfall-abc.html 

  • Wo werden gelbe Säcke ausgegeben?

    Die gelben Säcke werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Dürkheim (awb) zur Verfügung gestellt.

    Abfallwirtschaftsbetriebs Landkreis Bad Dürkheim (awb)
    Philipp-Fauth-Straße 11
    Bürozugang: Prof.-Otto-Dill Str. 4a
    67098 Bad Dürkheim

    Abfallberatung: 06322 961-5524
    abfallwirtschaft@kreis-bad-duerkheim.de

    Eine Liste aller Ausgabestellen ist zu finden unter dem Link:
    http://awb.kreis-bad-duerkheim.de/index.php/sammelstellen.html.

  • Welche Unterlagen werden für die Beantragung von Ausweisen benötigt?

    Für Kinder- und Reisepässe sowie Personalausweise sind  Bilder erforderlich,  die Biometrie-tauglich  sind.

    Zur Beantragung eines Ausweisdokuments ist es erforderlich, dass der/die Antragsteller/in mit folgenden Unterlagen persönlich erscheint:

    • Kinder sind bei Beantragung von Kinder- bzw. Reisepässen mitzubringen.
    • Bei verheirateten Eltern, die zusammen mit dem Kind in einem Haushalt leben, die Vollmacht des anderen Elternteils.
    • Bei nicht verheirateten aber gemeinsam sorgepflichtigen Eltern, die in einem Haushalt leben, die Vollmacht des anderen Elternteils.
    • ein biometrisches Lichtbild
    • bisheriges Dokument
    • Geburts- und/oder Heiratsurkunde

    Gebühren (je nach Art, Gültigkeit des Dokuments und Alter des Antragstellers)

    • vorläufiger Personalausweis:10,00 €
    • Personalausweis: 37,00 €
    • (bzw. für Personen unter 24 Jahre: 22,80 €)
    • vorläufiger Reisepass: 26,00 €
    • Reisepass: 37,50 €  bis  114,00 €
    • Kinderreisepass: 13,00 €

    Zuständige Stelle

    Verbandsgemeinde Leiningerland
    Bürgerservice
    Industriestraße 11
    67269 Grünstadt

    Tel.: 06359 8001-0
    buergerservice@vg-l.de

    Öffnungszeiten

    • Mo + Di:         07:30 – 16:00 Uhr
    • Mi + Fr:          07:30 – 12:00 Uhr
    • Do:                  07:30 – 18:00 Uhr 
  • Bedarf es eine Genehmigung zur Gerüstaufstellung?

    Sobald öffentliche Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen wird, ist eine Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrs-behörde zu beantragen.

    Zuständige Stelle

    Verbandsgemeinde Leiningerland
    Industriestraße 11
    67269 Grünstadt

    Tel.: 06359 8001-4100
    verkehr@vg-l.de

    Weiter Informationen unter:
    https://www.vg-l.de/dokumente/vordrucke/verkehrsrechtliche-anordnung.pdf?cid=14z

  • Wann ist das Baumfällen auf Privatgrundstücken erlaubt?

    Rodungsarbeiten und der Baumrückschnitt sind generell in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar (gem. § 39 Abs. 5 BNatSchG) durchzuführen. Sollten diese Zeiten nicht eingehalten werden können, muss eine weitere Einschätzung und ggf. die erforderliche Ausnahme oder Befreiung bei der Oberen Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungs-Direktion Süd in Neustadt (SGD Süd; https://sgdsued.rlp.de/de/) eingeholt werden.

    In jedem Fall sind die speziellen artenschutzrechtlichen Bestimmungen gem. § 44 BNatSchG zu beachten. Demnach ist es u. a. verboten, wildlebende Tiere der streng geschützten Arten (z. B. Fledermäuse) und der europäischen Vogelarten erheblich zu stören oder auch Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Arten (z. B. Spechtlöcher, Kobel von Eichhörnchen, Vogelnester) zu beschädigen oder zu zerstören.

    Eine Ausnahme besteht dann, wenn z. B. durch einen Astbruch Gefahr in Verzug ist oder ein Baum umzustürzen droht. In diesem Fall darf der Baum ganzjährig und ohne vorherige Genehmigung zurückgeschnitten bzw. gefällt werden. Jeder Eigentümer ist für die Verkehrssicherung der Bäume seines Grundstücks selbst verantwortlich!

  • Zu welchen Zeiten ist das Rasenmähen erlaubt?

    Das Rasenmähen ist nach § 8 Absatz 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) in Rheinland-Pfalz von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr an Werktagen zulässig.

    Geräte und Maschinen im Sinne dieser Regelung, mit Ausnahme von Freischneidern, Grastrimmern / Graskantenschneidern, Laubbläsern und Laubsammlern, dürfen, sofern sie im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder gewerblich genutzt werden, an Werktagen auch in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr betrieben werden.

  • Wer ist für die Beseitigung von Straßenverschmutzungen zuständig?

    Wer eine Straße mehr als verkehrsüblich, beispielsweise durch Öl oder andere wassergefährdende Stoffe, verunreinigt, hat die Verunreinigung (unbeschadet seiner zivilrechtlichen Verantwortlichkeiten) ohne Aufforderung unverzüglich vollständig zu beseitigen; anderenfalls kann die Straßenbaubehörde, in Orts-durchfahrten und von Bundesstraßen auch die Gemeinde, die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen oder beseitigen lassen und die Kosten durch Leistungsbescheid geltend machen.

  • Tierkörperbeseitigung, wer ist zuständig?

    Für die Beseitigung von Tierkörpern ist der Landkreis Bad Dürkheim zuständig:

    Zuständige Stelle

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim
    Abteilung 6: Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
    Philipp-Fauth-Straße 11
    67098 Bad Dürkheim

    Weiter Informationen unter:
    https://www.kreis-bad-duerkheim.de/kv_bad_duerkheim/B%C3%BCrgerservice/Eintr%C3%A4ge/?bstype=l&bsid=RLP:entry:76044.

  • Rentenangelegenheiten, wo kann man sich beraten lassen?

    Für die Beratung bzw. Fragen in Rentenangelegenheit steht die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz gerne zur Verfügung. Dort kann bei der Auskunfts- und Beratungsstelle in Speyer unter Tel.: 06232 172881 ein Termin ausgemacht werden. Die Termine werden je nach Anliegen entweder vor Ort oder telefonisch durchgeführt.

    Darüber hinaus unterstützt die Stelle für Rentenangelegenheiten der Verbandsgemeinde Leiningerland alle Bürgerinnen und Bürger in Fragen aus dem gesamten Bereich der Rentenversicherung:

    • Fragen zu Versicherungsunterlagen,
    • Fragen zur Klärung von Versicherungsverläufen
    • Beratung & Antragsannahme zur Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- und Waisenrenten 

    Nähere Infos hierzu unter dem Link:
    https://www.vg-l.de/leben-wohnen/beratung/rentenberatung.

  • Öffnungszeiten und Telefonnummer der Kfz-Zulassungsstelle?

    Die Kfz-Zulassung ist eine Außenstelle der Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Sie hat ihren Sitz im Gebäude der Verbandsgemeinde Leiningerland (Industriestraße 11, 67269 Grünstadt), gehört ihr organisatorisch aber nicht an.

    Öffnungszeiten

    • Mo: 07:30 – 12:30  und  14:00 – 15:30,
    • Di + Mi: 07:30 – 12:30,
    • Do: 07:30 – 12.30  und  14:00 – 17:30  sowie
    • Fr: 07:30 – 11:30,

    jeweils nach vorheriger telefonischer Terminvergabe.

    Tel.: 06359 8001-4140

  • Wie und wo erhalte ich als schwerbehinderter Mensch, einen Parkausweis?

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.

    Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.

    Benötigte Unterlagen

    • Lichtbild (Kinder unter 10 Jahren benötigen kein Lichtbild)
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • Bescheinigung des Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung (Schwerbehindertenfeststellungsbehörde)

    Zuständige Stelle:

    Verbandsgemeinde Leiningerland
    Bürgerservice
    Industriestraße 11
    67269 Grünstadt

    Tel.: 06359 8001-0
    buergerservice@vg-l.de

    Öffnungszeiten

    • Mo + Di:         07:30 – 16:00 Uhr
    • Mi + Fr:          07:30 – 12:00 Uhr
    • Do:                  07:30 – 18:00 Uhr 

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