Witwen- und Waisenrente
Witwen- und Waisenrenten sollten Sie zeitnah beantragen. Sofern die/der Verstorbene bereits eine gesetzliche Rente bezogen hat, kann die/der Hinterbliebene einen Anspruch auf das sogenannte „Sterbevierteljahr“ (Vorschusszahlung) geltend machen. Das bedeutet, dass Sie für die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalendermonate die Witwenrente in voller Höhe der bisher gezahlten Versicherungsrente vom Verstorbenen erhalten. Dieser Antrag wird in der Regel durch das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen gestellt. Sofern dies nicht geschieht, können Sie diesen Antrag auch gerne bei uns stellen bzw. kann dieser immer noch bei der Aufnahme der Hinterbliebenenrente bei uns beantragt werden.
Die nachfolgenden Unterlagen bzw. Nachweise benötigen Sie -sofern zutreffend- um Ihre Witwen- oder/und Waisenrente zu beantragen:
Witwen / Witwer - Rente /Waisenrente
- Ihr Personalausweis als Antragsteller
- Ihre Steueridentifikationsnummer
- Sterbeurkunde gebührenfrei für Rentenzwecke
- Familienstammbuch, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder
- Ihre Gesundheit-/Krankenversicherungskarte (wichtig: die Namen der Krankenkassen seit 1992, siehe jährliche Versicherungsnachweise)
- Ihre Bankverbindung: IBAN-Nummer (siehe Bankkarte oder Kontoauszug)
- erster Rentenbescheid oder eine Rentenanpassungsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung, einer Landwirtschaftlichen Alterskasse, einer Unfallkasse usw. (sowohl vom Verstorbenen als auch von Ihnen)
- Lehrvertrag, Gesellenbrief oder Prüfungszeugnis des Verstorbenen (wegen Beginn u. Ende der Ausbildung). Aber nur dann, sofern die Berufsausbildung noch nicht im Versicherungsverlauf des Rentenbescheides als „Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung“ gekennzeichnet ist
- Antrag auf Vorauszahlung der Rente (Sterbevierteljahr) gestellt
- Ihre Rentenversicherungsnummer und einen aktuellen Einkommensnachweis
- Nachweis über den Bezug/Antrag von Arbeitslosengeld, Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
- Nachweis über den Bezug/Antrag einer Unfall- Betriebs-, Zusatz-, Landwirtschafts-Rente, oder Pension
- Rentenansprüche oder Rentenleistungen im Ausland
Sofern beide Ehegatten / der frühere Ehegatte vor dem 01.01.1936 geboren und die Ehe vor dem 01.01.1986 geschlossen wurde:
Wurde gegenüber einem Rentenversicherungsträger / Unfallversicherungsträger eine gemeinsame Erklärung abgegeben, dass die am 31.12.1985 geltenden Rechtsvorschriften für Rente an Witwen, Witwer, frühere Ehegatten anzuwenden sind? Falls ja, dann die Erklärung bitte vorlegen. - Erzielen Sie steuerlichen Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit)?
Dann bitte den Steuerbescheid vorlegen oder nachreichen.
bei Antragstellung durch eine andere Personen:
- Vollmacht oder Betreuungsurkunde
Sofern noch keine Rente an den Verstorbenen gezahlt wurde:
- Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf
- Aufrechnungs- oder Entgelt- oder die letzte Jahresverdienstbescheinigung
- Schulzeugnisse ab dem 17. Lebensjahr
- Lehrvertrag, Gesellenbrief oder Prüfungszeugnis (Beginn und Ende der Ausbildung
Für die Beantragung einer Waisenrente benötigen wir noch folgende Unterlagen bzw. Nachweise:
- Geburtsurkunde der Waisen
- Steueridentifikationsnummer der Waisen
- bei einer Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulausbildung wird eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte benötigt.
- Rentenversicherungsnummer der Waisen
- bei einer Berufsausbildung den Berufsausbildungsvertrag
- Krankenversicherungskarte der Waisen
- Bankverbindung: IBAN-Nummer (siehe Bankkarte oder Kontoauszug)
Hinweis
Volljährige Waisen müssen die Rente selbst beantragen oder einen Bevollmächtigten mit Vollmacht beauftragen.