Freibäder

Freibäder

Die Freibäder Altleiningen und Hettenleidelheim werden seit dem 01.01.2018 in der Rechtsform einer gemeinsamen, rechtsfähigen, Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz: AöR) geführt. Die Anstalt führt den Namen "Freibäder Altleiningen und Hettenleidelheim" mit dem Zusatz "Anstalt des öffentlichen Rechts" und tritt unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf; die Kurzbezeichnung lautet "FAuH". Träger (= Beteiligte an) der AöR sind die Ortsgemeinden Altleiningen, Carlsberg, Hettenleidelheim, Tiefenthal und Wattenheim.

Die Anstalt hat die Aufgabe der kaufmännischen und technischen Betriebsführung an die Verbandsgemeinde Leiningerland übertragen.