Die Maßnahme wird mit Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz bezuschusst, welche von der Europäischen Union kofinanziert werden. Die Förderung erfolgt somit im Rahmen des LEADER-Ansatzes aus Mitteln des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER) sowie dem rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE).
Die förderfähigen Kosten der Maßnahme werden auf Basis einer Förderquote von 55 % bezuschusst (Zuwendungsbescheid vom 02.10.2019, Az.: 44-10-430 / RHA – VG Leiningerland: Eckbachmühlenweg).
Gefördert durch: