INspektion beginnt

Kanal-Leitungsnetz in Ebertsheim wird untersucht

Eigentümer müssen sich gegen Rückstau sichern

Bei der Reinigung der Kanäle kann es vereinzelt zu Rückstau des Abwassers aus dem Kanal zu Ihrem Hausanschluss kommen. Grundstückseigentümer haben sich gemäß § 11 Abs. 2 der „Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtungen – Allgemeine Entwässerungssatzung“ selbst gegen den Rückstau des Abwassers aus Kanälen zu schützen. Eine funktionierende und den Regeln der Technik entsprechende Rückstausicherung verhindert einen Rückstau bzw. Wassereintritt in ein Gebäude. Des Weiteren verweisen wir grundsätzlich auf die Allgemeine Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde. Die Arbeiten hierzu werden bis September 2024 durchgeführt. In diesem Zeitraum kann es in der Ortsgemeinde Ebertsheim immer wieder zu Verkehrsbehinderungen kommen.