Betreuende Grundschule

Anmeldung für die betreuende Grundschule

Hinweis

Die Anmeldung für das Schuljahr 2024/25 ist beendet. Bitte nutzen Sie dieses Formular nur noch wenn Sie neu zugezogen sind! 

 Bitte Anmeldefrist beachten: 11.03. 

Elternbrief

Informationen für die Anmeldung zur betreuenden Grundschule:

Anmeldung

Anmeldeschluss: 11.03.

Betreuungszeit (Bockenheim)
Betreuungszeit (Dirmstein)

Info: Von Mo - Do findet keine Betreuung statt.

Betreuungszeit (Hettenleidelheim)
Betreuungszeiten (Obrigheim)
Betreuungszeit (Standard)
Erziehungsberechtigte

Sofern mehr Anmeldungen als Plätze vorliegen, haben Alleinerziehende eine höhere Priorität bei der Auswahl. Ein entsprechender Nachweis wird dann ggfl. erforderlich.

Kind
Teilnahme am Mittagessen

Bei der Auswahl '3x pro Woche' bitte die entsprechenden Tage für die Teilnahme am Mittagessen auswählen.

Teilnahme am Mittagessen (Dirmstein oder Hettenleidelheim)

Zusätzliche Informationen - Grundschule Obrigheim

Im Schuljahr werden die Beiträge für die Betreuungszeit angehoben:

12:00 bis 14:30 Uhr: 39 €
12:00 bis 16:00 Uhr: 61 €

Weiterhin ändert sich zum Schuljahr das Abrechnungsverfahren für das Essensangebot.

Für die Inanspruchnahme des Essensangebotes wird nach Wahl eine monatlich zu zahlende 3-Tagespauschale oder 5-Tagespauschale erhoben. Die Ferienzeiten und 10 Krankheitstage wurden bereits bei der Kalkulation der Pauschale in Abzug gebracht.

Eine Rückerstattung von gezahlten Essensgeldbeträgen für nicht in Anspruch genommene Verpflegung erfolgt nicht.

3-Tagespauschale: 36 €
5-Tagespauschale: 60 €

Anlage

Der Arbeitsnachweise ist eine Voraussetzung für einen Betreuungsplatz (Info siehe Elternbrief)

Den ausgefüllten Arbeitgebernachweis bitte hier als Anlage der Anmeldung beifügen.

Ausschließlich PDF-Dateien möglich

Ausschließlich PDF-Dateien möglich

Hinweis

Die Verpflegungspauschale (3 Tages- oder 5 Tagesangebot) wird für ein Schuljahr erhoben und ist in 12 monatlichen Raten zu zahlen und jeweils am 10. eines Monats fällig.

Die monatlichen Entgelte entnehmen Sie bitte den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Eine Erstattung von Kosten für die Nichtinanspruchnahme der Verpflegung erfolgt nicht.

Änderungen der Pauschalen sind bis zum Schuljahresbeginn möglich.

Vertragsbedingungen

Mit Stern * gekennzeichnete Felder sind obligatorisch.

Weitere Hinweise der Kreisverwaltung