Eine Zuwendung könnten folgende Personenkreise auf Antrag erhalten:
- Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld - Grundsicherungsgeld für Arbeitssuchende) oder SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsleistungen), Empfängern von Wohngeld (WoGG) oder Kindergeldzuschlag (§ 6a Bundeskindergeldgesetz)
- Personen, die seit mindestens 10 Jahren in Hettenleidelheim wohnen und derzeit
(mindestens 3 zusammenhängende Monate) in einem Heim oder einer ähnlichen
Einrichtung leben - Personen mit Pflegegrad 4 oder höher
- Personen mit geringem Einkommen
Den Anträgen sind folgende Nachweise beizufügen:
Zu Ziffer 1: aktuelle und vollständige Leistungsbescheide/Bestätigungen des Sozialleistungsträgers
Zu Ziffer 2: Nachweis über die Aufnahme in einem Heim
Zu Ziffer 3: Nachweis über Pflegegrad 4 oder höher
Zu Ziffer 4: Nachweise über alle Einnahmen und Miete und die Mietnebenkosten
Dabei ist für Anträge nach den Ziffer 1 – 3 das Formular „Schwalb Stiftung Antrag kurz“ und bei Anträgen nach Ziffer 4 das Formular: „Schwalb Stiftung Antrag allgemein“ zu verwenden. Die Anträge sind vollständig bis spätestens 1. Dezember 2026 postalisch oder per E-Mail einzureichen:
Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Industriestr. 11, 67269 Grünstadt, E-Mail: petra.noll@vg-l.de
Anträge können Sie auch bis spätestens 1. Dezember 2026 in den Briefkasten der Verwaltungsstelle in Hettenleidelheim einwerfen.
