Die Abteilung Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Leiningerland nimmt als zentrale Verwaltungs- und Servicestelle vielfältige organisatorische, personelle, finanzielle und fachliche Aufgaben im Bereich der kommunalen Kindertagesbetreuung wahr.
Zu ihren Aufgaben gehören die Beantragung und Begleitung von Betriebserlaubnissen für die Kindertagesstätten sowie die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen und fachlichen Rahmenbedingungen. Hierzu zählen die Überwachung, Berechnung und Steuerung des erforderlichen Personalschlüssels. Darüber hinaus wirkt die Abteilung bei der Personalplanung mit und erteilt Sachanweisungen an das Personalamt, beispielsweise zur Erstellung von Arbeitsverträgen, Durchführung von Stellenausschreibungen, Anpassung von Beschäftigungsumfängen oder Festlegung von Vertragslaufzeiten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Verwaltung und Abrechnung der Kindertagesstätten gegenüber den Jugendhilfeträgern. Hierzu gehören die Erfassung und Pflege der Kinder- und Personaldaten im Landesprogramm, die Abrechnung mit dem Kreisjugendamt sowie die Erstellung von Verwendungsnachweisen zur Beantragung und Abrechnung von Personalkostenzuschüssen. Zudem bearbeitet die Abteilung Förderprogramme und Sondermaßnahmen. Die Abteilung erstellt Statistiken und Auswertungen, wirkt zudem an der Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung des Kreisjugendamtes mit. Darüber hinaus nimmt sie an Terminen vor Ort teil, begleitet die fachliche und organisatorische Weiterentwicklung der Einrichtungen.
Im Bereich der Elternleistungen ist die Abteilung für die Festsetzung und Erhebung von Entgelten für die Mittagsverpflegung verantwortlich. Ebenso werden Elternbeiträge für U2- und Hortplätze festgesetzt, die Unterlagen geprüft, Einkommen ermittelt und Bescheide erstellt. Die Beratung von Familien hinsichtlich möglicher Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Unterstützung bei der Antragstellung gehören zum Aufgabenbereich.
Die Abteilung ist für die Mittelbewirtschaftung zuständig, ermittelt Haushaltsansätze, plant notwendige Anschaffungen und veranlasst Beschaffungen für die Kindertagesstätten. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung des bedarfsgerechten, wirtschaftlichen und gesetzeskonformen Betriebs der kommunalen Kindertagesstätten.
