Das Standesamt:
Das Standesamt ist zentrale Anlaufstelle für sämtliche Angelegenheiten des Personenstandswesens. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden und mehrsprachigen Auszügen. Darüber hinaus werden Ehefähigkeitszeugnisse erstellt, Vaterschaftsanerkennungen aufgenommen, Namensänderungen bearbeitet und Kirchenaustritte entgegengenommen. Ebenso erfolgt die Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland sowie die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen. Im Rahmen der Sachbearbeitung werden Identität, Staatsangehörigkeit, Namensführung und Personenstand geprüft. Ergänzt wird das Tätigkeitsfeld durch die Korrespondenz mit Botschaften, Konsulaten und deutschen Auslandsvertretungen sowie durch allgemeine Auskünfte und Beratungen im nationalen und internationalen Personenstandsrecht. Zudem werden amtliche und öffentliche Beglaubigungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz und dem Beurkundungsgesetz vorgenommen.
Die Friedhofsverwaltung:
Die Friedhofsverwaltung umfasst die organisatorische und verwaltungstechnische Betreuung des Friedhofswesens. Hierzu zählen insbesondere die Verleihung und Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten, die Führung von Grabregistern und Grabplänen sowie die Überwachung von Ruhe- und Nutzungsfristen. Die Friedhofsverwaltung koordiniert Bestattungstermine, erteilt Auskünfte an Bestattungsunternehmen und berät Angehörige in allen friedhofsbezogenen Angelegenheiten. Darüber hinaus überwacht sie die Pflege und Unterhaltung der Grabstätten sowie die Einhaltung der Friedhofssatzungen. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Genehmigung und Prüfung von Grabmalen sowie die Abrechnung der Bestattungsleistungen.
