Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens in Kleinkarlbach
Mit Schreiben vom 02.12.2024 hat die Verbandsgemeinde Leiningerland beantragt, auf Basis der eingereichten Unterlagen, ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durchzuführen.
Die erneute Offenlage erfolgt, da die Verbandsgemeinde Leiningerland die Unterlage „Artenschutzrechtliche Betrachtung“ ergänzend zu den bereits vorliegenden Unterlagen nachgereicht hat. Es erfolgte bereits eine Offenlage, die im Amtsblatt vom 24.01.2025 veröffentlicht wurde.
Die Ortsgemeinde Kleinkarlbach plant südwestlich der Ortslage ein Regenrückhaltebecken mit einem Einstauvolumen von ca. 1.293 m³ zu errichten. Hierfür wurde am 13.05.2016 der „Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb eines Regenrückhaltebeckens an der L 517 in der Ortsgemeinde Kleinkarlbach übermittelt. Nachdem die Umsetzung der Planung nicht innerhalb der ursprünglichen Frist erfolgte, muss die Planung erneut das Planfeststellungsverfahren durchlaufen, bevor mit dem Bau begonnen werden kann.
Die Planunterlagen werden unter nachfolgendem Link bereitgestellt:
https://rlp-box.rlp.de/s/9DHzq9ZdXkR9WEB