Ein qualifizierter Mietspiegel schafft Transparenz auf dem örtlichen Wohnungsmarkt und bietet sowohl Mieterinnen und Mietern als auch Vermieterinnen und Vermietern eine verlässliche Orientierung. Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen vergleichbarer Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage ab. Darüber hinaus dient er als anerkannter Maßstab für Mieterhöhungen und trägt dazu bei, überhöhten Mietforderungen vorzubeugen.
Für die Erstellung eines aussagekräftigen und rechtssicheren Mietspiegels ist die Unterstützung der angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. Nach den gesetzlichen Vorgaben besteht für die ausgewählten Auskunftspflichtigen eine Mitwirkungspflicht bei der Datenerhebung. Die erbetenen Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und ausschließlich für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels verwendet.
Die Stadt Grünstadt und die Verbandsgemeinde Leiningerland bitten alle angeschriebenen Haushalte herzlich darum, den Fragebogen sorgfältig auszufüllen und fristgerecht zurückzusenden. Jede einzelne Rückmeldung trägt dazu bei, ein möglichst genaues und repräsentatives Bild des örtlichen Mietwohnungsmarktes zu erhalten. Bereits heute bedanken sich die Stadt Grünstadt, die Verbandsgemeinde Leiningerland sowie das ALP Institut herzlich für die Bereitschaft zur Mitwirkung. Mit der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger wird ein wichtiger Beitrag zu mehr Transparenz und Fairness auf dem Wohnungsmarkt geleistet.
Fragen rund um den Mietspiegel beantwortet das Wohnungsamt der Stadt Grünstadt unter 06359/805-520 oder der Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeinde Leiningerland unter 06359/8001-4463.
