Wichtige Hinweise

Neue Regeln für die Grundsteuer ab 2025

Grundsteuerwerte lösen Einheitswerte ab

Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts und aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 1. Januar 2025. Dieser Bescheid wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen und ist den Grundstückseigentümern bereits vor einiger Zeit (seit Oktober 2022) zugegangen. Die Grundsteuer basierte bisher auf den von den Finanzämtern festgestellten Einheitswerten. Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 werden diese von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst.

Wie geht es weiter?

Die ausgewiesene Grundsteuer ist an die zuständige Gemeinde und nicht an das Finanzamt zu zahlen. Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:

1. Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid, also insbesondere zu Zahlung sowie Erlass der Grundsteuer oder zum Hebesatz, wenden Sie sich bitte über die auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.

2. Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (z. B. zum Steuerschuldner), wenden Sie sich bitte schriftlich an das für Ihr Grundstück zuständige Lagefinanzamt. Die Kontaktdaten finden Sie auf den beiden zuvor genannten Bescheiden.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-undboden/grundsteuerreform

Hinweis:: Haben Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags eingelegt, erledigen sich diese Einspruchsverfahren durch den Grundsteuerbescheid nicht. Die Grundsteuer ist trotzdem an die Gemeinde zu entrichten. Einen erneuten Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid wegen der gleichen Angelegenheit müssen Sie nicht einlegen, der Einspruch wirkt gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes. Sofern dieser geändert wird, erfolgt automatisch eine Änderung des Grundsteuerbescheides.