Auftreten unbedingt den Behörden anzeigen
Treffen Bürger auf die heimische europäische Hornisse, dann ist zunächst zu beachten, dass diese unter Naturschutz steht und eigentlich nicht getötet oder Nester entfernt werden dürfen. Allerdings gibt es dafür Ausnahmen: Beispielsweise wenn die Hornissen im Gebäude nisten und eine Gefahr für die Bewohner darstellen. In diesem Fall muss die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung verständigt werden, die im begründeten Fall das Entfernen der Nester der Hornissen und der Tiere genehmigen kann. Diese Genehmigung ist gebührenpflichtig. Grundsätzlich gilt: Bürger sind auf ihren Grundstücken selbst für die Schädlingsbekämpfung verantwortlich und müssen die Kosten für die Beseitigung durch Fachunternehmen selbst aufbringe. Im öffentlichen Raum sind die Gemeinden und die Verbandsgemeinde zuständig.
Beim Auftreten der Asiatischen Hornisse gilt: Die Obere Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) muss informiert werden. Dazu muss eine Nachricht an die E-Mail-Adresse invasivearten@sgdsued.rlp.de gesendet werden. Das teilt die Kreisverwaltung auf Nachfrage mit.
Geschütze europäische Verwandte
Die europäische Hornisse ist eine geschützte Art und darf nur mit einer behördlichen Genehmigung bekämpft werden.
Weitere Informationen hat auch Imker Klaus Steinhilber, der sich in Wattenheim das Nest der asiatischen Hornisse angesehen hatte. „Die asiatische Hornisse greift alle heimischen Insekten an. Daher empfehlen wir seitens der Imker, das Auftreten auf der Internetseite www.artenfinder.de zu melden. Steinhilber weiß auch, dass es sich bei dem Nest in Wattenheim um ein sogenanntes Sekundärnest gehandelt hat. „Die asiatische Hornisse tritt immer an einer Stelle mit einem Primärnest erstmals auf und verbreitet sich dann im Umkreis von 500 bis 800 Metern. Leider konnte das Primärnest in Wattenheim bislang nicht ausfindig gemacht werden“, so der Imker. Er bittet deshalb Funde unbedingt anzuzeigen.
Die Verbandsgemeinde Leiningerland bittet ihre Einwohner ebenfalls, sensibel auf das Auftreten dieser Art zu reagieren und die zuständigen Behörden zu informieren.
Kontakt: Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim 06322/961-0