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Hilfe und Support 

Die digitale Gremienarbeit

RIS-Kennung zurücksetzen

RIS-Kennung zurücksetzen

Für die Nutzung der digitalen Gremienarbeit ist es erforderlich, dass Sie über einen funktionsfähigen Zugang zum Rats-Informationssystem (RIS) der Verbandsgemeinde Leiningerland verfügen.

Sofern dies bei Ihnen der Fall ist (Login funktioniert problemlos, und Sie haben Zugriff auf Ihre entsprechenden Gremien), können Sie diesen Artikel ignorieren.

Andernfalls zeigt Ihnen die nachfolgende Anleitung, wie Sie Ihren Zugang wieder herstellen können. Denn ohne einen funktionsbereiten RIS-Zugang scheitert die Nutzung der digitalen Ratsarbeit mit Tablets oder Notebook.

Für Ihren RIS-Zugang sind in unserem System folgende Daten hinterlegt:

Benutzerkennung: Nachname.Vorname

Email-Adresse: die gemeldete E-Mail Adresse

Die Seite für die Anmeldung ist: http://ris.vg-l.de

Diese Adresse bitte nicht „in Google“ eingeben, sondern besser direkt in die Adressleiste Ihres Browsers:


Alternativ: Auf der Homepage der Verbandsgemeinde (www.vg-l.de) und dort im Bereich Verwaltung und hier auf den Punkt Rats-Informationssystem.

Wichtig: Sollte die hinterlegte Emailadresse nicht mehr korrekt sein (z.B. zwischenzeitlich den Emailprovider gewechselt), müssen die Daten in unserem System vorher aktualisiert werden, bevor die nachfolgenden Schritte durchgeführt werden können. Hierzu bitte die neue Emailadresse an sitzungsmanagement@vg-l.de senden.

Anmeldeseite des RIS


Bestätigen der Cookies


Wenn die Cookie-Einstellung nicht bestätigt wird, kann man sich grundsätzlich nicht im RIS anmelden (auch nicht wenn Benutzername und Passwort bekannt und richtig sind)

Passwort zurücksetzen


In der Menüleiste am unteren Bildschirmrand auf „Sonstiges“ klicken.

Wenn Sie die Adresse „von Hand“ eingeben möchten, wäre diese wie folgt:

https://leiningerland.gremien.info/firstlogin.php

Sie gelangen nun auf die Seite der Erstanmeldung bzw. Zusendung eines temporären Passwortes:

Hier müssen nun die bekannten Zugangsdaten und Emailadresse getragen und anschließend auf Absenden geklickt werden. 

Sie erhalten eine Meldung, wenn die Eingabe korrekt war.

An die hinterlegte Emailadresse wird nun ein Link für die Vergabe eines Passwortes gesendet.

Bestätigungsemail

In der Bestätigungsemail ist der entsprechende Link enthalten, mit dem man sich ein neues Passwort vergeben kann. 

Wichtig: Der Link ist maximal eine Stunde funktionsfähig. Sollten Sie erst danach den Link in der Email aufrufen, wird eine Passwortvergabe scheitern und Sie müssen sich eine neue Email „anfordern“.


Neues Passwort vergeben

Mit Hilfe des Links gelangen Sie wieder auf die Seite des RIS und können sich nun für Ihre Benutzerkennung ein neues Passwort vergeben.


Voraussetzungen für das Passwort

Das Passwort muss dabei folgende Kriterien erfüllen:


Wenn die Vergabe des Passwortes erfolgreich war, erhalten Sie auch hier wieder eine entsprechende Bestätigung:

Zurück zum RIS

Anschließend gelangen Sie über den Menüpunkt „Startseite“ in der Fußzeile wieder auf die RIS-Startseite


Startseite und Anmeldung am RIS


Nun bitte mit der Benutzerkennung und dem neu vergebenen Passwort am RIS anmelden. Nach der Anmeldung erscheint Ihr Kontoname im Anmeldedialog

Die erste Hürde ist geschafft, Sie haben nun wieder einen funktionsfähigen Zugang zum RIS.

Erst jetzt kann man sich mit der DIPOLIS-App auf dem Tablet oder Notebook verbinden. Der Zugang zum RIS über einen Browser funktioniert nun wieder, unabhängig von einer App oder Tablet.