Bis zum 01.09.2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten gemäß EU-Verordnung (EU) 2024/1991 einen Nationalen Wiederherstellungsplan erstellen. Dieser soll gezielte Maßnahmen bündeln, die Wälder, Flüsse und Auen, Böden, Moore, Küsten und städtischen Grünflächen schützen und stärken sollen.
Das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) laden nun im Rahmen einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung dazu ein, diesen Prozess in Deutschland aktiv mitzugestalten. Vom 01.09. bis 03.10. sind Ihre Meinung und Anregungen gefragt.
Umwelt und Klimaschutz
