Schulbuchausleihe

Anträge auf Lernmittelfreiheit - Frist läuft bis 16. März

Auf folgenden Wegen kann der Antrag auf Lernmittelfreiheit gestellt werden:

Den Antrag über die Homepage der Kreisverwaltung Bad Dürkheim online stellen: 
www.kreis-bad-duerkheim.de/lernmittelfreiheit

Den von der Schule ausgehändigten Antrag oder ausgedruckten Antrag ausgefüllt und unterschrieben mit den notwendigen Einkommensnachweisen in der Schule oder – nach vorheriger Terminabsprache – bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim (Telefon: 06322/961-2306 oder 06322/961-2308, Bürozugang: Prof.-Otto-Dill-Straße 4a) abgeben 

Den Antrag ausgedruckt und unterschrieben mit den notwendigen Einkommensnachweisen per E-Mail an die Kreisverwaltung senden: schulbuchausleihe@kreis-bad-duerkheim.de

Von einer doppelten Antragstellung (online und in Papierform/per E-Mail) bittet die Kreisverwaltung abzusehen. Abgabefrist für den Antrag auf Lernmittelfreiheit ist der 16. März. Dieser Termin gilt auch für die Onlinebeantragung. Die Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe erfolgt dieses Jahr im Zeitraum vom 8. Mai bis 2. Juni. Die entsprechenden Freischaltcodes werden rechtzeitig über die Schulen verteilt.  

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