INvasive Insektenart

Asiatische Hornisse im Leiningerland

Treffen Bürger auf die heimische europäische Hornisse, dann ist zunächst zu beachten, dass diese unter Naturschutz steht und eigentlich nicht getötet oder Nester entfernt werden dürfen. Allerdings gibt es dafür Ausnahmen: Beispielsweise wenn die Hornissen im Gebäude nisten und eine Gefahr für die Bewohner darstellen. In diesem Fall muss die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung verständigt werden, die im begründeten Fall das Entfernen der Nester der Hornissen und der Tiere genehmigen kann. Diese Genehmigung ist gebührenpflichtig. Grundsätzlich gilt: Bürger sind auf ihren Grundstücken selbst für die Schädlingsbekämpfung verantwortlich und müssen die Kosten für die Beseitigung durch Fachunternehmen selbst aufbringe. Im öffentlichen Raum sind die Gemeinden und die Verbandsgemeinde zuständig.

Im März 2025 wurde die asiatische Hornisse herabgestuft und gilt nun nicht mehr als invasive Art, sondern als sogenannte "etablierte Art" - somit fällt die Bekämpfungspflicht der Naturschutzbehörden weg. Eigentümer sind nun für eine Entfernung von Nestern der asiatischen Hornisse zuständig.

Der NABU rät dazu, das Nest professionell entfernen zu lassen. Als invasive Art ist die Asiatische Hornisse vom allgemeinen Schutz wildlebender Tiere (§39 Bundesnaturschutzgesetz) ausgeschlossen. Es wird dringend davon abgeraten, sich selbst an einer Nestentfernung zu versuchen. Die Nester sind sehr groß, meist in Baumkronen und wenn man sich den Nestern auf zwei Meter oder weniger nähert, reagieren die Hornissen meist aggressiv. Hier sollten unbedingt Expert*innen herangezogen werden. Meist können Kontakte über örtliche NABU-Gruppen oder Imkervereine erfragt werden. (Quelle: Die Asiatische Hornisse in Deutschland - NABU)

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Weitere Informationen hat auch Imker Klaus Steinhilber, der sich in Wattenheim das Nest der asiatischen Hornisse angesehen hatte. „Die asiatische Hornisse greift alle heimischen Insekten an. Daher empfehlen wir seitens der Imker, das Auftreten auf der Internetseite www.artenfinder.de zu melden. Steinhilber weiß auch, dass es sich bei dem Nest in Wattenheim um ein sogenanntes Sekundärnest gehandelt hat. „Die asiatische Hornisse tritt immer an einer Stelle mit einem Primärnest erstmals auf und verbreitet sich dann im Umkreis von 500 bis 800 Metern. Leider konnte das Primärnest in Wattenheim bislang nicht ausfindig gemacht werden“, so der Imker. Er bittet deshalb Funde unbedingt anzuzeigen.

Die Verbandsgemeinde Leiningerland bittet ihre Einwohner ebenfalls, sensibel auf das Auftreten dieser Art zu reagieren.

Kontakt der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim 06322/961-0

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