Wasseranschluss
Die Beantragung eines Wasseranschlusses erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine Wasserversorgungssatzung - sowie der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung - Entgeltsatzung Wasserversorgung - in der jeweils gültigen Fassung.
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage
Grundlage: § 16 der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Leiningerland ab 01.01.2024 (vom 12.06.2023).
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