Schwerbehindertenvertretung (intern)
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Anmerkungen
Die Schwerbehindertenvertretung fördert gemäß §178 Absatz 1 SGB IX die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.