Lärmaktionsplan

Bekanntmachung über den Beschluss des Lärmaktionsplans

Gemäß § 47d Abs. 6 BImSchG  i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG ist die beschlossene Lärmaktionsplanung damit bei behördlichen Entscheidungen beachtlich.

Der Lärmaktionsplan, Stufe III (Textteil und Lärmkarten), kann ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Weiterhin können die Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Leiningerland unter https://www.vg-l.de/leben-wohnen/bauen-planen/laermaktionsplanung abgerufen werden.

Grünstadt, den 17.05.2023

Frank Rüttger, Bürgermeister

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