Korruptionsverdacht melden (Whistleblower-Kanal)

Die „Whistleblower-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2019/1937) findet nun auch im deutschen Recht Anwendung. Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“, kurz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten.

Die Verbandsgemeinde Leiningerland möchte sich, ihre Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Beschäftigten vor Korruption schützen. Hierzu hat die Verbandsgemeinde Leiningerland einen Whistleblower-Kanal eingerichtet, über welchen Hinweisen auf Fehlverhalten und Verdachtsmomente anonym gemeldet werden können.


Wenn Sie als Bürgerinnen und Bürger, Unternehmer, Vertragspartner oder auch Beschäftigte der Verbandsgemeinde Leiningerland den Verdacht haben, dass bei Vorgängen innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Vorteilsnahme eine Rolle spielen, können Sie sich direkt und anonym über das Hinweisgebersystem (unterer Link) online an uns wenden.

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