Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Prozessen und Entscheidungen ist eine wichtige Aufgabe und gesetzlich in den Kommunalverfassungen verankert. Gemäß § 16c GemO sollen Gemeinden Kinder und müssen Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.
Die Verbandsgemeinde Leiningerland als flächige Gebietskörperschaft kommt dieser Vorgabe nach, indem sie auf folgender Website zielgruppenspezifische Umfragen zu Beteiligungsprojekten durchführt.
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Umfrage
Aktuell gibt es keine Beteiligungsprojekte.
