Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Verbandsgemeinde Leiningerland

Auf folgender Website erhalten Kinder und Jugendliche nicht nur Informationen zu Planungen und Vorhaben der VG, sondern auch die Möglichkeit der Teilhabe an diesen. Damit kommt die VG einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung nach, die ihr seit März 2023 gemäß § 16 c Gemeindeordnung auferlegt ist.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Prozessen und Entscheidungen ist eine wichtige Aufgabe und gesetzlich in den Kommunalverfassungen verankert. Gemäß § 16c GemO sollen Gemeinden Kinder und müssen Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.

Die Verbandsgemeinde Leiningerland als flächige Gebietskörperschaft kommt dieser Vorgabe nach, indem sie auf folgender Website zielgruppenspezifische Umfragen zu Beteiligungsprojekten durchführt. 

Tretet mit uns in den Austausch - wir freuen uns über eure Teilnahme!

Umfrage

Aktuell gibt es keine Beteiligungsprojekte.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.