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Landtagswahl Rheinland-Pfalz

Am Sonntag, dem 22. März 2026, findet die Wahl der Abgeordneten zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz statt. Die Verbandsgemeinde Leiningerland gehört zum Wahlkreis 42 - Bad Dürkheim.

  • Wer ist wahlberechtigt?

    Wahlberechtigt sind gemäß § 2 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes Rheinland-Pfalz (LWahlG) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tage der Abstimmung oder der Unterzeichnung, im Eintragungsverfahren bei Volksbegehren spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist,

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens drei Monaten im Lande Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehaben, sich sonst gewöhnlich aufhalten,
    • nicht nach § 3 LWahlG vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
  • Wie wird gewählt?

    Die Landtagswahl ist eine personalisierte Verhältniswahl. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen.

    • Mit der Wahlkreisstimme (Erststimme) wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat in einem der 52 rheinland-pfälzischen Wahlkreise gewählt. Es gilt das reine Personen- oder Mehrheitswahlrecht: Gewählt ist, wer die meisten Stimmen in dem jeweiligen Wahlkreis auf sich vereinigt.
    • Die Landesstimme (Zweitstimme) wird für die Landes- und Bezirkslisten der politischen Parteien und Wählervereinigungen abgegeben. Die Landesstimme ist maßgeblich für die proportionale Verteilung der Gesamtsitze im Landtag. 
  • Bekanntmachungen

  • Online-Briefwahlantrag über das Portal "OLIWA"


    Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab sofort möglich. Hierzu stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

    • schriftlich durch das Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
    • online über die Online-Plattform „OLIWA“ bis 17.03.2026, 12:00 Uhr, bei Auswahl des Postversands bzw. bis 19.03.2026, 17:00 Uhr, bei Selbstabholung
    • per E-Mail mit allen persönlichen Angaben (Name, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift, ggf. abweichende Versandadresse) an: wahlschein@vg-l.de
    • per Fax an 06359 / 8001-8001
    • persönlich durch Vorzeigen der Wahlbenachrichtigung und/oder des Personalausweises oder Reisepasses
      • Hinweis: In der Verbandsgemeindeverwaltung, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, steht ab sofort eine Wahlkabine im Foyer zur Verfügung. Sie können direkt nach persönlicher Beantragung vor Ort Ihr Wahlrecht ausüben.


    Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!

    Wer den Antrag auf Erteilung des Wahlscheins sowie Abholung der Briefwahlunterlagen für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die bevollmächtigte Person kann nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

    Die Wahlbriefe sind so rechtzeitig zurückzusenden, dass diese am 22. März 2026 bis 18 Uhr im jeweiligen Stimmbezirk (Wahllokal) eingehen.

  • Weitere Informationen

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