Wirtschaftswegeausbau Seebergerweg – Teilbereiche 1, 4, 6

Der Ortsgemeinde Kirchheim wurde zur Durchführung der landwirtschaftlichen Wegebaumaßnahme „Wirtschaftswegeausbau Seebergerweg – Teilbereiche 1, 4, 6“, mit Zuwendungsbescheid vom 09. Oktober 2019 (Az.: GA04_041/743019000024) eine zweckgebundene, anteilsfinanzierte Zuwendung in Höhe von insgesamt 375.624,41 EUR bewilligt. Die förderfähigen Kosten der Maßnahme werden auf Basis einer Förderquote von 75 % bezuschusst. Die höhere Förderquote von 75 % resultiert aus dem vorausgegangenen Auswahlbeschluss der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region „Rhein-Haardt“ zu Gunsten der Ortsgemeinde Kirchheim und dem LEADER-Ansatz für Vorhaben in der LEADER-Region der LAG Rhein-Haardt.

Die Förderung erfolgt somit anteilig aus Mittel des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER) in Höhe von 250.416,27 EUR und dem rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) in der Maßnahme M 4.3 c) „Förderung für Investitionen in die Infrastruktur in Verbindung mit der Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Landwirtschaft (Ländlicher Wegebau)“ sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Mittel) in Höhe von 125.208,14 EUR. Die Europäische Union beteiligt sich vorliegend mit 50 % an den kofinanzierungsfähigen öffentlichen Ausgaben aus ELER-Mitteln. 

Gefördert durch:

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