Errichtung einer Kneipp-Anlage

Im Rahmen des Förderaufrufs der ELER-Verwaltungsbehörde „Regionalbudgets (GAK 10.0) im LEADER-Ansatz – Förderung von Kleinstprojekten“ und des zugehörigen Förderaufrufs der LAG Rhein-Haardt vom 27.04.2020 erhält die Ortsgemeinde Ebertsheim für das Kleinstprojekt „Errichtung einer Kneipp-Anlage“ eine anteilsfinanzierte Zuwendung in Höhe von 11.023,73 EUR.

Die förderfähigen Kosten des Projektes in Höhe von 14.698,37 € werden mit einer Förderquote von 75 v.H. bezuschusst (Grundlage: Vertrag zwischen der LAG Rhein-Haardt und der Ortsgemeinde Ebertsheim vom 15.10.2020).

Die Zuwendung setzt sich zusammen aus 90 v.H. GAK-Mittel (9.921,40 €) und 10 v.H. projektunabhängiger Mittel der LAG Rhein-Haardt (1.102,38 €).

Gefördert durch:

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