Häufig gestellte Fragen Bereich Wasser

  • Was sollte man bei einem Hauswasseranschluss beachten bzw. berücksichtigen?

Bauwasserentnahme

Wenn bereits ein Wasseranschluss auf dem Grundstück verlegt ist, wird auf Antrag des Bauherrn oder der Baufirma ein Bauwasserzähler mit Zapfhahn auf dem Grundstück installiert. Der Antragsteller trägt alle Kosten und haftet für die Beschädigung der Messeinrichtung, z. B. durch Frosteinwirkung.

Erdarbeiten

Im Grundstück können Erdarbeiten nach in Absprache mit den Verbandsgemeindewerken (VGW) vom Bauherrn selbst durchgeführt werden. Ein Aufbruch im öffentlichen Verkehrsraum (Straße und Bürgersteig) darf nur von einer von den VGW beauftragten Tiefbaufirma vorgenommen werden, keinesfalls vom Bauherrn selbst.

Führt der Bauherr in seinem Grundstück selbst Erdarbeiten durch, haftet er für die Beschädigung von verlegten Ver- und Entsorgungsleitungen (z. B. Kanal, Stromka­bel, Telefonleitung).

Hausanschlussmaterial

Der Hausanschluss beginnt an der Hauptleitung (Schieber) und endet an der Hauptabsperrvorrichtung hinter der Messeinrichtung (einschließlich Wasserzählerhalter). Eigentümer und unterhaltungspflichtig sind die VGW.

Das Material für die Hausanschlussleitung und die Messeinrichtung wird ausschließ­lich von den VGW gestellt und installiert. Die Verwendung von bauseits gestelltem Material ist nicht zulässig.

Leitungsführung, Überbauung des Hausanschlusses, Bepflanzung der Leitungstrasse

In der Regel wird die Hausanschlussleitung von der Hauptleitung aus in das Ge­bäude in einer Tiefe von maximal 1,20 m auf dem kürzesten und direkten Weg ver­legt. Die Messeinrichtung wird in einem frostsicheren geeigneten Raum, der an die Erschließungsanlage (Straße) angrenzt, installiert. Ein Heizöllagerraum ist ungeeig­net.

Der Hausanschluss soll nicht überbaut werden. Um Beschädigungen der Anschlussleitung zu vermeiden, ist eine Bepflanzung der Leitungstrasse mit tief wur­zelnden Bäumen oder Sträuchern zu unterlassen, auch im Hinblick auf eine Repara­tur oder Erneuerung des Anschlusses.

Schutzrohr für den Wasseranschluss bei Neubauten ohne Keller

Schon bei der Herstellung der Bodenplatte ist ein flexibles Schutzrohr oder ein KG-Rohr mit weitem Bogen in Absprache mit den VG-Werken einzubauen, um später das PE-Rohr hindurch schieben zu können.

Mehrsparteneinführung

Mehrsparteneinführungen können durch den Bauherrn nach Absprache mit den Versorgungsunternehmen eingebaut werden. Evtl. erforderliche Mauerdurchbrüche sind bauseits auszuführen und abzudichten.

Inbetriebsetzung der Hausinstallation durch Wasserinstallateur

Die für die Hausinstallation erforderlichen Arbeiten dürfen nur von zugelassenen In­stallateuren ausgeführt werden. Nach Fertigstellung der Inneninstallation ist die In­betriebsetzung (Montage der Wasserzähleranlage) mit einem separaten Vordruck (Fertigstellungsmeldung) bei den VGW zu beantragen.

Die Verbandsgemeindewerke sind berechtigt, die Wasserverbrauchsanlage auf dem Grundstück zu überprüfen.

Feinfilter (Wasserinstallateur fragen)

Die Ablagerung von Inkrustationen im Versor­gungsnetz ist nicht vermeidbar, gesundheitlich aber unbedenklich. Aus dieser Kalk-Rostschutzschicht können sich Partikel lösen und in die Hausinstallation eindringen. Wir empfehlen da­her, einen Feinfilter hinter dem Wasserzähler einzubauen. Vorzuziehen sind rückspülbare Feinfilter mit Dauerfiltereinsätzen aus Edelstahl und einer Filtrationsschärfe bis ca.
50 µm. Gewebefilter sollten rechtzeitig gewechselt werden, außerdem ist auf größte Sauberkeit zu achten, um beim Wechseln der Filtereinsätze eine Anreicherung von Keimen in der Hausinstallation zu vermeiden.

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