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Landtagswahl 2026

Landtagswahl Rheinland-Pfalz

Am Sonntag, dem 22. März 2026, findet die Wahl der Abgeordneten zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz statt. Die Verbandsgemeinde Leiningerland gehört zum Wahlkreis 42 - Bad Dürkheim.

  • Wer ist wahlberechtigt?

    Wahlberechtigt sind gemäß § 2 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes Rheinland-Pfalz (LWahlG) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tage der Abstimmung oder der Unterzeichnung, im Eintragungsverfahren bei Volksbegehren spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist,

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens drei Monaten im Lande Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehaben, sich sonst gewöhnlich aufhalten,
    • nicht nach § 3 LWahlG vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
  • Wie wird gewählt?

    Die Landtagswahl ist eine personalisierte Verhältniswahl. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen.

    • Mit der Wahlkreisstimme (Erststimme) wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat in einem der 52 rheinland-pfälzischen Wahlkreise gewählt. Es gilt das reine Personen- oder Mehrheitswahlrecht: Gewählt ist, wer die meisten Stimmen in dem jeweiligen Wahlkreis auf sich vereinigt.
    • Die Landesstimme (Zweitstimme) wird für die Landes- und Bezirkslisten der politischen Parteien und Wählervereinigungen abgegeben. Die Landesstimme ist maßgeblich für die proportionale Verteilung der Gesamtsitze im Landtag. 
  • Bekanntmachungen

  • Weitere Informationen

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