Bundestagswahl am 23. Februar 2025
WICHTIGE ÄNDERUNG:
In der Ortsgemeinde Bockenheim hat sich das Wahllokal geändert. Die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung sind nicht korrekt. Das Wahllokal befindet sich im Rathaus, Leininger Ring 51.
Um dringende Beachtung wird gebeten!
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wahlberechtigt nach Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) und § 12 des Bundeswahlgesetzes (BWG) sind
- alle Deutschen,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, an der Wahl teilnehmen.
Alle Informationen hierzu finden Sie unter dem folgenden Link:
Auf der Seite der Bundeswahlleiterin finden Sie Informationen für Wählende und Wahlhelfende, zu Kandidaturen und Wahlkreisen sowie zu allen wichtigen Terminen und Fristen.
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 207 Neustadt-Speyer zur Aufforderung der Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl