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Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Wahlberechtigt nach Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) und § 12 des Bundeswahlgesetzes (BWG) sind 

  • alle Deutschen,
  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, an der Wahl teilnehmen.

Alle Informationen hierzu finden Sie unter dem folgenden Link:

Auf der Seite der Bundeswahlleiterin finden Sie Informationen für Wählende und Wahlhelfende, zu Kandidaturen und Wahlkreisen sowie zu allen wichtigen Terminen und Fristen.

Bekanntmachungen