Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wahlberechtigt nach Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) und § 12 des Bundeswahlgesetzes (BWG) sind
- alle Deutschen,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, an der Wahl teilnehmen.
Alle Informationen hierzu finden Sie unter dem folgenden Link:
Auf der Seite der Bundeswahlleiterin finden Sie Informationen für Wählende und Wahlhelfende, zu Kandidaturen und Wahlkreisen sowie zu allen wichtigen Terminen und Fristen.
Bekanntmachungen