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Bürgermeisterwahl am 15. Juni 2025

Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters 

Am 15. Juni 2025 findet die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Leiningerland statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.


 Wahlberechtigt nach § 1 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) sind:

  • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Verbandsgemeinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und
  • nicht nach § 2 KWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Bekanntmachungen:

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