Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters
Am 15. Juni 2025 findet die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Leiningerland statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.
Wahlberechtigt nach § 1 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) sind:
- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Verbandsgemeinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und
- nicht nach § 2 KWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bekanntmachungen: