Vorgesehene beschränkte Ausschreibungen

Vorgesehene beschränkte Ausschreibungen

Gemäß § 20 Absatz 4 VOB/A werden an dieser Stelle vorgesehene beschränkte Ausschreibungen
ohne Teilnehmerwettbewerb ab einem voraussichtlichen Auftragswert ab 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
bekannt gegeben.


Derzeit sind keine beschränkten Ausschreibungen vorgesehen.