Ausbildung in der Verbandsgemeinde
Die Verbandsgemeinde bietet jährlich die Möglichkeit einer Ausbildung
- zur/zum Verwaltungsfachangestellten sowie
- zur/zum Verbandsgemeindeinspektoranwärterin/Verbandsgemeindeinspektoranwärter.
Diese Ausbildung im Beamtenverhältnis, 3. Einstiegsamt, erfolgt in Form eines dualen Studiums mit dem Abschluss „Bachelor of Arts – Fachrichtung Allgemeine Verwaltung“.
Voraussetzung für den Beginn der jeweils dreijährigen Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (Beginn: 1. August) ist der Sekundarabschluss I (Mittlere Reife), zur/zum Verbandsgemeindeinspektoranwärter/in (Beginn: 1. Juli) Sekundarabschluss II (Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife/Abitur).
Nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, letzte Zeugnisse sowie Kopien sonstiger aussagekräftiger Unterlagen), die formlos per E-Mail oder in Papierform eingereicht werden können, erfolgt nach Abgabeschluss Sichtung der Unterlagen.
Bewerberinnen/Bewerber, die für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst grundsätzlich in Frage kommen (Deutsch- und Mathenote werden hierbei besonders gewichtet), werden zu einem schriftlichen Einstellungstest eingeladen, auf den dann bei gutem Abschneiden ein paar Tage später ein Vorstellungsgespräch folgt. Wer sich in beidem gut präsentiert, hat die Chance, einen der Ausbildungsplätze zu erhalten.
Während der Ausbildung werden ein Ausbildungsentgelt bzw. Anwärterbezüge gewährt.
Beide Ausbildungsgänge des öffentlichen Dienstes bieten weitreichende Chancen. So steht nach Beendigung der Ausbildung grundsätzlich die ganze Breite an Einsatzmöglichkeiten in vier verschiedenen Fachbereichen zur Verfügung von Personalmanagement über Organisation, Finanzen, IT, Bauwesen, Ordnungsbereich etc. Gearbeitet wird meist selbstständig in einer modernen Dienstleistungsverwaltung bei flexiblen Arbeitszeiten.
Die Arbeit in der Verwaltung stellt nicht nur einen Dienst am Bürger dar, es dient auch der hiesigen Bevölkerung der Daseinsvorsorge und ist für viele daher auch im besten Sinne erfüllend.
Entgegen der Privatwirtschaft stellt eine Anstellung oder Beschäftigung im öffentlichen Dienst in aller Regel einen krisensicheren Arbeitsplatz dar.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind uns willkommen.