Großkarlbach - Umnutzung eines Lagerraumes in eine Bäckerei

Aufgrund des Auswahlbeschlusses der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region Rhein-Haardt vom 21.09.2021 unter Anwendung der Förderbedingungen „Förderung für die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung im Sinne des Artikel 35 Abs. 1 Buchstaben b) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 im Rahmen des LEADER-Ansatzes des Entwicklungsprogrammes EULLE, erhält die Ortsgemeinde Großkarlbach zur Durchführung und Finanzierung der Maßnahme „Umnutzung eines Lagerraumes in eine Bäckerei“ mit Zuwendungsbescheid vom 11.11.2022 vom Land Rheinland-Pfalz eine Gesamtzuwendung in Höhe von max. 139.835,71 €. Dies entspricht einer Förderquote von 70 % der förderfähigen Bruttoausgaben, welche von der Europäischen Union mit bis zu 75 % kofinanziert werden.

Die Bezuschussung erfolgt somit aus Mitteln des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER) sowie aus dem rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE).

Maßnahmenbeschreibung:

Durch die Umnutzung eines Lagerraumes in eine Bäckerei in der Ortsgemeinde Großkarlbach wurde ein leerstehendes Gebäude in hervorragender, zentraler Lage im Ort (gute Erreichbarkeit zu Fuß und ausreichend Stellplätze direkt am Objekt) für den täglichen Bedarf nutzbar gemacht. Durch die Maßnahme wird der Charme des ortsbildprägenden Bahnhofsgebäudes erhalten und mit neuem Leben gefüllt.

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