Die Firma BayWa r.e. Wind GmbH, Arabellastraße 4, 81925 München, hat am 25.04.2024 bei der SGD Süd die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 17 Windenergieanlagen gem. § 4 BImSchG beantragt.
Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße.
Die Auslegung des Antrags und der Unterlagen einschließlich der entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, erfolgt gem. § 10 Abs. 3 S. 2 BImSchG i.V.m. § 9 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 S. 1-2 und S. 8 der 9. BImSchV
in der Zeit vom 08.04.2025 bis einschließlich 07.05.2025
in der Verbandsgemeindeverwaltung, Industriestraße 11, in 67269 Grünstadt, 1. OG, Fachbereich 2, Zimmer 116, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis dienstags 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr, mittwochs von 08:30 – 12:00 Uhr, donnerstags 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr, freitags von 08:30 - 12:00 Uhr).
Zusätzlich können die genannten Unterlagen im oben genannten Zeitraum gem. § 10 Abs. 3 S. 3 BImSchG i.V.m. § 10 Abs. 1 S. 3 der 9. BImSchV auch im Internet unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:
Nach § 10 Abs. 3 S. 8 BImSchG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 2 der 9. BImSchV können Einwendungen gegen das Vorhaben ab dem ersten Tag der öffentlichen Auslegung bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, demnach also vom
08.04.2025 bis einschließlich 10.06.2025
schriftlich bei der SGD Süd und der o.g. Auslegungsstelle sowie elektronisch (Windenergie@sgdsued.rlp.de) erhoben werden. Die Einwendungen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der vorgenannten Frist eingegangen sind (§14 Abs. 2 der 9. BImSchV).