Förderung der Verbandsgemeinde: "Balkonkraftwerke für Privathaushalte"
mit KIPKI Mitteln des Landes
Mit dem kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz „KIPKI“ fördert die Landesregierung Maßnahmen zum Klimaschutz. Demnach werden allen rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinden, Städten und Landkreisen Fördermittel in Form einer einwohnerbezogenen Pauschalförderung zur Verfügung gestellt. Der entsprechende Antrag der Verbandsgemeinde Leiningerland wurde bewilligt – die Verbandsgemeinde erhält Mittel in Höhe von 914.913,85 € für Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung.
Somit kann die Verbandsgemeinde mit 80.000 € steckerfertige PV-Balkonkraftwerke für Privathaushalte zu jeweils 200 € fördern. Bei voller Ausschöpfung des Fördertopfes von 80.000 € könnte mit 400 Balkonkraftwerken eine gesamte jährliche CO2-Einsparung von 90 t erzielt werden. Sollten vermehrt Anlagen mit 800 Watt angeschafft werden, könnte dieser Wert noch höher ausfallen.
Die Antragsstellung für PV-Balkonkraftwerke ist ab dem 27.05.2024 über das Online-Formular auf dieser Seite möglich. Anträge können bis zum 31.12.2024 gestellt werden. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.
Anträge in Papierform erhalten Sie ab dem 27.05.2024 im jeweiligen Bürgerservice der Verwaltungsstandorte in Grünstadt und Hettenleidelheim. Alternativ können Sie das Formular hier herunterladen und selbst ausdrucken.
Bitte geben Sie Anträge in Papierform während der Öffnungszeiten persönlich in den Verwaltungsstandorten ab, damit die genaue Uhrzeit des Eingangs auf Ihrem Antrag notiert werden kann. Bei Anträgen, die per Post geschickt werden oder in den Briefkästen der Verwaltung eingehen, gelten Datum und Öffnungszeiten der Verwaltung. Eine genaue Reihenfolge kann hierbei nicht garantiert werden.
Prinzipiell förderfähig sind Anlagen mit einer Leistung bis zu 800 Watt, die ab dem 23.05.2024 gekauft wurden. Anlagen mit höherer Leistung können nicht gefördert werden.
Die Förderung kann erst nach Kauf, Installation und Registrierung des Balkonkraftwerks beantragt werden d.h. bei Antragsstellung müssen diese nachgewiesen werden. Als Nachweis gelten Rechnungen inklusive Zahlungsnachweis (alternativ Kassenzettel), bildliche Nachweise der Installation und die Bestätigung der Registrierung im Markstammdatenregister.
Bitte beachten Sie, dass ein Zahlungsnachweis zwingend nötig ist. Andernfalls ist der Antrag nicht vollständig. Ein Kassenzettel ist ebenfalls ein geeigneter Nachweis.
Falls Sie eine Zusage für die Förderung erhalten, muss dann nichts weiter erfolgen. Das Geld wird auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Genaue Informationen entnehmen Sie der Förderrichtlinie bzw. dem Bewilligungsbescheid.
Bitte beachten Sie: geförderte Anlagen dürfen nur für Eigenbedarf genutzt werden. Strom darf nicht ins Netz eingespeist werden.
Was wird gefördert?
Ziel der Förderung ist der Ausbau der erneuerbaren Energien in der Verbandsgemeinde Leiningerland und die Teilhabe der Bevölkerung an der Energiewende.
- Gefördert wird die Neuerrichtung von Balkonkraftwerken und ihren Komponenten mit maximaler Wechselrichterleistung von 800 Watt, welche in der Verbandsgemeinde Leiningerland errichtet werden.
- Förderfähig sind Anlagen, die ab dem 23. Mai 2024 neu angeschafft und errichtet werden. Hierbei ist das Kaufdatum maßgeblich. Die Anlagen müssen zudem fachgerecht montiert und angeschlossen werden, sowie den nationalen und internationalen Normen (z.B. CE-Richtlinien) entsprechen. Die fachgerechte Montage muss nicht zwangsläufig durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.
- Nicht gefördert werden Prototypen, sowie gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit gebraucht erworbenen Komponenten.
- Nicht gefördert werden Kosten für einen Batteriespeicher.
- Nicht gefördert werden Anlagen, die vermietet werden oder Strom ins Netz einspeisen.
- Die Förderung läuft so lange, wie finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Wer darf eine Förderung beantragen?
- Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die einen Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Leiningerland haben.
- Die Förderung ist auf eine Förderung pro Haushalt beschränkt.
- Der Antragssteller verpflichtet sich, die geförderte Anlage über eine festgelegte Haltedauer von 5 Jahren im Fördergebiet der Verbandsgemeinde Leiningerland zu betreiben.
- Vermieter dürfen für vermietetes Wohneigentum keinen Förderantrag stellen. Dies gilt auch für Besitzer einer Ferienwohnung.
- Die Anlage muss auf einem Objekt in der Verbandsgemeinde Leiningerland angebracht werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Je Haushalt wird maximal ein Balkonkraftwerk mit einem Pauschalbetrag von 200 € gefördert.
Ein Rechtsanspruch seitens des Antragsstellers besteht nicht. Die Antrags- und Bewilligungsstelle entscheidet über den Antrag nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Die Gewährung steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit erforderlicher Fördermittel und Einhaltung der Förderrichtlinien.
Der Förderbetrag kann nur auf ein Konto bei einem deutschen Kreditinstitut überwiesen werden. Die entsprechenden Angaben zu den Kontoverbindungen sind im Förderantrag anzugeben. Das Geld wird nach der vollständigen Prüfung des Förderantrags angewiesen und auf das angegebene Konto ausgezahlt.Was passiert, wenn der Antrag nicht vollständig oder fehlerhaft ist?
Die Anträge werden nach dem Windhundverfahren bearbeitet. Dies bedeutet, dass die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden. Unvollständige Anträge (z.B. fehlende oder fehlerhafte Bankverbindung) werden nicht weiterbearbeitet und an den Antragssteller zurückgesendet. Der Antragsteller muss einen erneuten Antrag stellen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?
Für die Antragsstellung sind notwendig:
- der ausgefüllte Antrag
- ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben (Kaufbelege und Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug, Vermerk über den bereits gezahlten Betrag auf der Rechnung); alternativ Kassenzettel)
- eine Fotodokumentation der installierten Anlage
- eine Bestätigung der Registrierung im Markstammdatenregister
- gegebenenfalls eine schriftliche Einverständnis- und Datenschutzerklärung des Vermieters
- gegebenenfalls eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Ich wohne in einem denkmalgeschützten Gebäude. Kann ich trotzdem ein Balkonkraftwerk installieren?
Prinzipiell kann ein Balkonkraftwerk auch an einem denkmalgeschützten Gebäude montiert werden. Hier müssen jedoch weitere Bestimmungen eingehalten und Genehmigungen eingeholt werden.
- Alle Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie auf oder an Kulturdenkmälern sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sind bauantragspflichtig
- Genehmigung der Denkmalschutzbehörde zur Installation eines Balkonkraftwerks
Kann es sein, dass ich trotz vollständigem und korrektem Förderantrag keine Förderung erhalte?
Das Förderprogramm ist mit 80.000 € ausgestattet. Bei einer Pauschalförderung von 200 € pro Balkonkraftwerk können also 400 Anlagen gefördert werden. Die Anträge werden im Windhundverfahren nach ihrem Eingang bei der bewilligenden Stelle bearbeitet. Sollten mehr als 400 Anträge eingehen, kann es auf Grund der erschöpften Finanzmittel trotz vollständigem und korrektem Förderantrag dazu kommen, dass keine Förderung gewährt werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen. Eine Informationsgrafik auf unserer Website zeigt den Stand der bereits bewilligten Anträge.
Was gilt es bei der Installation eines Balkonkraftwerks zu beachten?
- Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Die Anmeldung geht ganz einfach und schnell unter www.marktstammdatenregister.de
- Zustimmung des Vermieters und/oder der Eigentümergemeinschaft.
- Stromzähler prüfen. Haben Sie noch einen alten Stromzähler mit Drehscheibe? Diese können Sie nach den neuen Regelungen, die ab 2024 gelten, auch mit einem Balkonkraftwerk nutzen - allerdings gelten Übergangsfristen. Alte Geräte mit Drehscheibe haben in der Regel keine Rücklaufsperre, sodass durch ein Balkonkraftwerk der Zähler rückwärts laufen kann, wenn sie Strom ins Netz einspeisen. Bis 2032 müssen die Netzbetreiber aber ohnehin alle Stromzähler auf digitale Modelle umstellen, sodass der Tausch eigentlich kein Problem darstellen sollte.
- Steckdose prüfen. Nach der Norm der VDE müssen Sie über eine spezielle Energiesteckvorrichtung (sog. Wieland-Steckdose) verfügen, die nachträglich eingebaut werden kann. Kostenpunkt inklusive Handwerkerleistung ca. 150 bis 200 €. Geduldet wird allerdings weiterhin die Verwendung der „normalen“ Steckdose (Schuko-Steckdose) für Balkonkraftwerke
Was bedeutet "aussagekräftige Fotodokumentation"?
Auf den bildlichen Nachweisen muss erkennbar sein, wo genau das Balkonkraftwerk montiert wurde, d.h. an Ihrer Wohnung, an Ihrem Haus etc. Bei Überprüfungen der bildlichen Nachweise muss festgestellt werden können, dass das Balkonkraftwerk an Ihrem Wohnort angebracht wurde.