Förderung der Verbandsgemeinde: "Balkonkraftwerke für Privathaushalte"
mit KIPKI Mitteln des Landes
Mit dem kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz „KIPKI“, fördert die Landesregierung Maßnahmen zum Klimaschutz.
Die Verbandsgemeinde Leiningerland stellt hieraus insgesamt 80.000 € für steckerfertige PV-Balkonkraftwerke für Privathaushalte zur Verfügung. Je Anlage werden 200 € gefördert.
Die Antragsstellung ist im Rahmen des zweiten Förderaufrufs ab dem 21.02.2025 über das Online-Formular auf dieser Seite möglich. Sollte die Fördersumme ausgeschöpft sein, wird dies zeitnah veröffentlicht werden.
Anträge in Papierform erhalten Sie in den Verwaltungsstandorten Grünstadt und Hettenleidelheim. Bitte geben Sie Anträge in Papierform während der Öffnungszeiten persönlich in den Verwaltungsstandorten ab, damit die genaue Uhrzeit des Eingangs auf Ihrem Antrag notiert werden kann. Bei Anträgen, die per Post geschickt werden oder in den Briefkästen der Verwaltung eingehen, gelten Datum und Öffnungszeiten der Verwaltung. Eine genaue Reihenfolge kann hierbei nicht garantiert werden.
Wie läuft die Antragsstellung ab?
1. Balkonkraftwerk kaufen
2. Balkonkraftwerk installieren, am Installationsort fotografieren und im Markstammdatenregister registrieren.
3. Antragsformular vollständig ausfüllen, benötigte Nachweise beifügen bzw. hochladen und Antrag abschicken oder in der Verwaltung vorbeibringen.Welche Nachweise sind nötig?
1. Kaufbeleg d.h. entweder Rechnung inklusive Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug, auf dem Name, Datum, Summe etc. erkennbar sind) oder Kassenzettel
2. aussagekräftiges Foto der installierten Anlage - der Ort der Installation muss erkennbar sein
3. Registrierungsbestätigung im Markstammdatenregister - diese finden Sie zum Download in Ihrem Konto des Marktstammdatenregisters; sie besteht aus 2 Seiten und enthält u.A. die Daten Ihrer Anlage
4. denkmalschutzrechtliche Genehmigung - falls das Gebäude denkmalgeschützt ist
5. Datenschutzerklärung Vermieter/in - Einwilligung Gebäudeeigentümer/in in die Nutzung personenbezogener Daten durch die Verbandsgemeinde Leiningerland. Hinweis: Wenn Sie als Mieter/in ein Balkonkraftwerk errichten möchten, benötigen Sie die Einwilligung der Gebäudeeigentümerin bzw. des Gebäudeeigentümers.Was wird gefördert?
Ziel der Förderung ist der Ausbau der erneuerbaren Energien in der Verbandsgemeinde Leiningerland und die Teilhabe der Bevölkerung an der Energiewende.
- Gefördert wird die Neuerrichtung von Balkonkraftwerken und ihren Komponenten mit maximaler Wechselrichterleistung von 800 Watt, welche in der Verbandsgemeinde Leiningerland errichtet werden.
- Förderfähig sind Anlagen, die ab dem 23. Mai 2024 neu angeschafft und am Hauptwohnsitz des Antragsstellenden errichtet werden. Hierbei ist das Kaufdatum maßgeblich. Die Anlagen müssen zudem fachgerecht montiert und angeschlossen werden, sowie den nationalen und internationalen Normen (z.B. CE-Richtlinien) entsprechen. Die fachgerechte Montage muss nicht zwangsläufig durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.
- Nicht gefördert werden Prototypen, sowie gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit gebraucht erworbenen Komponenten.
- Nicht gefördert werden Kosten für einen Batteriespeicher.
- Nicht gefördert werden Anlagen, die vermietet werden oder Strom ins Netz einspeisen.
- Die Förderung läuft so lange, wie finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Wer darf eine Förderung beantragen?
- Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die einen Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Leiningerland haben;
- Die Förderung ist auf eine Förderung pro Haushalt beschränkt.
- Der Antragssteller verpflichtet sich, die geförderte Anlage über eine festgelegte Haltedauer von 5 Jahren im Fördergebiet der Verbandsgemeinde Leiningerland zu betreiben.
- Vermieter dürfen für vermietetes Wohneigentum keinen Förderantrag stellen. Dies gilt auch für Besitzer einer Ferienwohnung.
- Die Anlage muss auf einem Objekt in der Verbandsgemeinde Leiningerland angebracht werden.
Höhe der Förderung und Auszahlung des Förderbetrages
Je Haushalt wird maximal ein Balkonkraftwerk mit einem Pauschalbetrag von 200 € gefördert.
Ein Rechtsanspruch seitens des Antragsstellers besteht nicht. Die Antrags- und Bewilligungsstelle entscheidet über den Antrag nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Die Gewährung steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit erforderlicher Fördermittel und Einhaltung der Förderrichtlinien.
Der Förderbetrag kann nur auf ein Konto bei einem deutschen Kreditinstitut überwiesen werden. Die entsprechenden Angaben zu den Kontoverbindungen sind im Förderantrag anzugeben. Das Geld wird nach der vollständigen Prüfung des Förderantrags angewiesen und auf das angegebene Konto ausgezahlt.Was passiert, wenn der Antrag nicht vollständig oder fehlerhaft ist?
Unvollständige Anträge können abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie daher die Förderrichtlinie und alle Informationen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.Ich wohne in einem denkmalgeschützten Gebäude. Kann ich trotzdem ein Balkonkraftwerk installieren?
Prinzipiell kann ein Balkonkraftwerk auch an einem denkmalgeschützten Gebäude montiert werden. Hier müssen jedoch weitere Bestimmungen eingehalten und Genehmigungen eingeholt werden.
- Alle Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie auf oder an Kulturdenkmälern sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sind bauantragspflichtig
- Genehmigung der Denkmalschutzbehörde zur Installation eines Balkonkraftwerks
Falls Sie eine Zusage für die Förderung erhalten, muss nichts weiter erfolgen. Das Geld wird auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Genaue Informationen entnehmen Sie der Förderrichtlinie bzw. dem Bewilligungsbescheid.
Bitte beachten Sie: geförderte Anlagen dürfen nur für Eigenbedarf genutzt werden. Strom darf nicht ins Netz eingespeist werden.