Verbrauchsstelle-Aenderung

Mitteilung - Eigentümer/Mieterwechsel

Mitteilung über den Wechsel bzw. Änderung des Schuldners für eine Verbrauchsstelle aus dem Bereich Wasser.

  • Für die Mitteilungen im Bereich Strom, müssen Sie sich an Ihren aktuellen bzw. regionalen Stromanbieter wenden.

Objekt

Vorgang

Bisheriger Mieter/Eigentümer

Neuer Mieter/Eigentümer

Wird für die Berechnung der Vorausleistungen herangezogen

Verbrauchsstelle

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