Gestattung_Gaststaette

Antrag auf Gestattung §12GastG (Schankerlaubnis)

Absender

Antragsteller

Juristischen Personen (Firma, Verein o.ä.)

Veranstaltungsdetails

Info

Eine Gestattung gemäß § 12 GastG ist erforderlich, wenn Alkohol für eine öffentliche Veranstaltung mit besonderem Anlass zum Verzehr an Ort und Stelle ausgegeben werden soll.

Veranstaltung

Anschrift, Lage, Gebiet

Veranstaltungsdaten

Musikdarbietung

Speisen

Plakatierung

Abschluss

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