Wer ist berechtigt?
Eine Beihilfe gibt es für folgende Personenkreise:
1. Bezieher von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Grundsicherung, Sozialhilfe)
2. Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind und vor der Aufnahme in einem Heim oder einer Anstalt ihren Hauptwohnsitz in Hettenleidelheim hatten
3. Geistig, seelisch oder körperlich schwer behinderte Kinder und Jugendliche mit mindestens 50 % GdB
4. Personen mit geringem Einkommen
Den Anträgen sind folgende Nachweise beizufügen:
Zu Ziffer 1: vollständiger Bewilligungsbescheid der Kreisverwaltung bzw. des Jobcenters
Zu Ziffer 2: keine
Zu Ziffer 3: Nachweis über den Grad der Behinderung von mindestens 50 %
Zu Ziffer 4: Nachweise über alle Einnahmen, die Miete und die Mietnebenkosten, bei Einstufung in eine Pflegestufe ebenfalls den Nachweis der Pflegeversicherung
Dabei ist für Anträge nach den Ziffern 1 bis 3 das Formular" Schwalb Stiftung - Weihnachtsbeihilfe verkürzte Antragsformular" und bei Anträgen nach Ziffer 4 das Formular "Schwalb Stiftung - Antrag allgemein" zu verwenden.
Die Anträge sind bis spätestens 29. November einzureichen:
Verbandsgemeinde Leiningerland
z. Hd. Frau Heinrich
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Tel: 06359 - 8001 4362