Illegale Ablagerungen von Grünschnitt können zum Entstehen von Glutnestern führen
Es wird vielfach festgestellt, dass gerade Grundstückseigentümer, die in der Nähe oder direkt neben einem Wald wohnen, ihren Grünabfall an Waldrändern entsorgen. In vielen Fällen werden Heckenabschnitte, Äste und Mähgut über den Zaun des eigenen Grundstückes im benachbarten Wald abgelegt. Abgesehen davon, dass diese illegale Entsorgung verboten ist, besteht bei einem Waldbrand die Gefahr, dass gerade dieser Wulst sehr lange nachglimmt. Im schlimmsten Fall wieder Flammen auf das eigene Grundstück überschlagen können. Oft wird dieser Abfall von manchen Zeitgenossen sogar an den Waldwegerändern abgelagert. Für die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr bedeuten diese nachfolgenden Glutnester einen intensiveren Aufwand, gegebenenfalls für ständigen Wassernachschub zu sorgen, was in trockenen Sommern nicht einfach ist. Dies ist bei Waldbränden in den vergangenen Jahren deutlich geworden.
In Gemeinden, die bis an die Waldgebiete bebaut sind, ist es sehr wichtig, die Waldbrandgefahr im Auge zu behalten. Gemeinsam mit den Förstern des Forstzweckverbandes und der freiwilligen Feuerwehr wird ein wirksames Konzept zur Zeit erarbeitet. Letztendlich bitten wir alle Mitbürgerinnen und Mitbürger künftig mitzuhelfen, dass Brandbekämpfung in den Gemeinden wirksam und erfolgreich durchgeführt werden kann. Noch besser ist, dafür zu sorgen, dass es erst gar nicht zu einem Waldbrand kommt.
Dazu gehört auch:
In der heißen Sommerzeit im Wald nicht zu rauchen.
in der Nähe des Waldes kein „Grillfeuer“ bzw. überhaupt keine Feuer anzuzünden.
in Zufahrten zum Wald und an Waldwegen nicht zu parken.
Helfen Sie alle mit, den Wald zu schützen indem Sie andere Waldbesucher freundlich auf diese Verhaltensregeln hinweisen. Der nächste Sommer kommt bestimmt!