Die Aufgaben des Wahlvorstandes sind im Wesentlichen:
- die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler prüfen,
- die Stimmzettel ausgeben,
- die Wahlkabinen und Wahlurnen beaufsichtigen,
- den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen schützen und
- ab 18:00 Uhr die Stimmzettel auszählen.
Dazu sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher weist die Wahlhelfenden vor Eröffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr in ihre Tätigkeiten ein. Für den ehrenamtlichen Dienst erhalten Sie ein Erfrischungsgeld.
Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Demokratie und sorgen dafür, dass die Stimmen fair und korrekt ausgezählt werden.
Senden Sie uns eine Nachricht, rufen Sie uns an oder melden Sie sich gerne persönlich beim Wahlamt der Verbandsgemeinde Leiningerland. Wir freuen uns über jede Hilfe!
