„Diese Regelung ist nicht neu“, sagt der für das Veterinäramt Bad Dürkheim zuständige Kreisbeigeordnete Jonas Bender in der Mitteilung der Kreisverwaltung Bad Dürkheim. „Leider ist es dennoch vielen Nutztierhaltern nicht bekannt, dass Sie Ihren Bestand melden müssen. Diese Anzeige ist für die Seuchenbekämpfung jedoch essentiell und Pflicht eines jeden Halters.“ Regelungen, die das Melden einer Tierart erst ab einer bestimmten Anzahl vorsehen, existieren nicht.
Standorte müssen entweder eine gültige Adresse (Straße, Hausnummer) oder Gemarkung/Flurstücknummer oder Koordinaten (Google Maps) beinhalten. Postalisch ist das Veterinäramt erreichbar unter Kreisverwaltung Bad Dürkheim; Abt. 6 – Veterinäramt; Philipp-Fauth-Straße 11; 67098 Bad Dürkheim.
Am einfachsten erfolgt die Meldung über das Online-Formular: https://www.kreis-bad-duerkheim.de/nutztierhaltung
