Anlieger müssen sich gegen Rückstau absichern
Bei der Reinigung und Sanierung der Kanäle kann es vereinzelt zu Rückstau des Abwassers aus dem Kanal zu Ihrem Hausanschluss kommen. Grundstückseigentümer haben sich gemäß § 11 Abs. 2 der „Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeinde – Allgemeine Entwässerungssatzung“ selbst gegen den Rückstau des Abwassers aus Kanälen zu schützen. Eine funktionierende und den Regeln der Technik entsprechende Rückstausicherung verhindert einen Rückstau bzw. Wassereintritt in ein Gebäude. Des Weiteren verweisen wir grundsätzlich auf die Allgemeine Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim. Die Arbeiten hierzu werden ab 17. Juli beginnen und voraussichtlich im Januar 2024 abgeschlossen werden. In diesem Zeitraum kann es in der Ortsgemeinde Laumersheim immer wieder zu Verkehrsbehinderungen kommen. Hierzu bitten wir Sie um Ihr Verständnis.