Abwasserentsorgung

Kanalsanierung in Gerolsheim beginnt

Mit Behinderungen an den Kanalschächten rechnen

Sämtliche Arbeiten werden unterirdisch per Renovierungs- und Reparaturverfahren durchgeführt. Als Zugang zur Kanalisation dienen die vorhandenen Schachtbauwerke, welche je nach Sanierungsverfahren mehrmals mit unterschiedlichsten Arbeitsgeräten angefahren werden müssen. Direkt betroffene Anwohner werden per Wurfzettel vorab über die Arbeiten und entstehende Einschränkungen informiert. Bei der Reinigung und Sanierung der Kanäle kann es vereinzelt zum Rückstau des Abwassers aus dem Kanal zum Hausanschluss der Anwohner kommen. Grundstückseigentümer haben sich gemäß § 11 Abs. 2 der „Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeinde – Allgemeine Entwässerungssatzung“ selbst gegen den Rückstau des Abwassers aus Kanälen zu schützen. Eine funktionierende und den Regeln der Technik entsprechende Rückstausicherung verhindert einen Rückstau bzw. Wassereintritt in ein Gebäude. 

Dieses Bild zeigt den Zustand in einem bislang nicht sanierten Kanalabschnitts . Foto: VGL

Des Weiteren verweisen die Verbandsgemeindewerke grundsätzlich auf die Allgemeine Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Leiningerland. Diese kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Leiningerland unter https://www.vg-l.de/verwaltung-politik/satzungen/ nachgelesen werden. 

Die Arbeiten werden voraussichtlich im Januar 2025 abgeschlossen werden. In diesem Zeitraum kann es in der Ortsgemeinde Gerolsheim immer wieder zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Verbandsgemeindewerke bitte deshalb um Verständnis der Anwohner.